Inhalte einer Fahrerlaubnisakte: Was ist in meiner Akte nicht mehr verwertbar und wie kann ich meine Akte bereinigen lassen?
Sie haben ein Recht auf Einsicht in Ihre Führerscheinakte. Als bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei für Führerschein- und Fahrerlaubnisrecht bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung bei der Einsicht in Ihre Führerscheinakte und auch die Bereinigung Ihrer Fahrerlaubnisakte. Dieser Beitrag informiert Sie über die Inhalte einer Fahrerlaubnisakte, die nicht mehr verwertbar sind, die wichtigsten Problembereiche und wie wir Ihnen helfen können. Erfahren Sie auch, warum es sinnvoll ist, sich direkt an einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht zu wenden.
Wichtige Unterschiede: Fahrerlaubnisakte – Fahreignungsregister (“Flensburger Verkehrssünderkartei”)
Ein weit verbreitetes Missverständnis ist die Gleichsetzung der Führerscheinakte mit dem Flensburger Fahreignungsregisterauszug (FAER). Dies ist jedoch nicht dasselbe!
Was ist das Fahreignungsregister?
Fahreignungsregister (FAER): Hier werden die Punkte für alle Fahrerlaubnisinhaber aus ganz Deutschland verwaltet. Ihr “Punktekonto” wird automatisch aktualisiert, wenn Punkte das Ende ihrer Lebensdauer erreicht haben und gelöscht werden müssen oder wenn neue Punkte hinzukommen.
Was ist die Führerscheinakte / Fahrerlaubnisakte?
Führerscheinakte: Die Führerscheinakte oder Fahrerlaubnisakte befindet sich bei der für Sie zuständigen Führerscheinstelle (meist dem Landratsamt angegliedert, regional jedoch unterschiedlich organisiert). Ihre Führerscheinakte enthält nicht nur Ihre Punkte, sondern auch viele weitere relevante Informationen über Ihr Verhalten im Straßenverkehr.
Was steht in der Führerscheinakte?
Inhalte der Fahrerlaubnisakte
Der zuständige Sachbearbeiter darf in der Führerscheinakte alles sammeln, was im weiteren Sinne von Belang für Ihr Verhalten im Straßenverkehr sein kann. Dazu gehören:
- Punkte aus dem Fahreignungsregister
- Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten
- Vermerke über angeordnete Maßnahmen wie MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)
- Einträge über Entziehungen und Wiedererteilungen der Fahrerlaubnis
- Verzicht auf die Fahrerlaubnis
- Weitere relevante Informationen wie Hinweise auf Alkohol- oder Drogenproblematiken
Wie lange dürfen Einträge in der Führerscheinakte gespeichert sein?
Nach der Änderung des Punktesystems zum 1. Mai 2014 gibt es klar definierte Fristen, wie lange Punkte bestehen bleiben. Diese sind z.B.:
- Verkehrsordnungswidrigkeiten: 2,5 Jahre
- Schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten (meist mit Fahrverbot): 5 Jahre
- Straftaten: 10 Jahre
Diese Fristen gelten jedoch primär für das Fahreignungsregister. In der Führerscheinakte bleiben diese Einträge oft wesentlich länger bestehen. Es ist daher wichtig, Ihre Akte regelmäßig zu überprüfen und bereinigen zu lassen, um veraltete Einträge entfernen zu lassen.
Warum ist die Führerscheinakte auch gerade bei einer MPU wichtig?
Droht Ihnen eine fachärztliche Begutachtung oder eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) wird die Führerscheinakte von der Fahrerlaubnisbehörde immer mit der jeweiligen Fragestellung an die (amtliche) Begutachtungsstelle geschickt. Die Führerscheinakte bildet daher also die zentrale Grundlage für die fachärztliche Begutachtung bzw. MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung).
Daher ist es entscheidend, dass Sie den genauen Inhalt Ihrer Akte kennen, bevor Sie zur Begutachtung antreten.
Es gilt der Grundsatz: “Nie ohne Fahrerlaubnisakte zur MPU!”
Ohne Kenntnis aller Akteninhalte riskieren Sie “unliebsame Überraschungen”, Fragen auf die Sie nicht (gedanklich) vorbereitet sind und damit, ein negatives Gutachten zu erhalten.
Der Gutachter bei der Untersuchung / MPU greift auf alle Informationen in Ihrer Akte zu und wird Sie damit und ggf. mit für Sie lange zurück liegenden Vorgängen konfrontieren, an die Sie vielleicht gar nicht mehr gedacht haben. Es wirkt extrem negativ, wenn Sie darauf nicht vorbereitet sind bzw. nicht überlegt antworten können.
Wichtige Problembereiche
1. Unverwertbare Einträge: Einträge, die nach den gesetzlichen Fristen gelöscht sein müssten, können weiterhin in der Akte vorhanden sein. Dies kann Ihre Chancen bei der MPU negativ beeinflussen.
2. Fehlerhafte Einträge: Fehlerhafte Einträge, etwa durch Verwechslungen aufgrund von Namensgleichheiten, können ebenfalls in Ihrer Akte vorhanden sein. Solche Fehler müssen rechtzeitig erkannt und korrigiert werden.
3. Unbekannte Inhalte: Viele Fahrerlaubnisinhaber wissen nicht, welche Informationen in ihrer Akte gespeichert sind. Unkenntnis über den Akteninhalt kann zu unvorhergesehenen Problemen führen.
Wie können wir als Rechtsanwalt Ihnen helfen?
1. Überprüfung Ihrer Führerscheinakte: Wir fordern Ihre Führerscheinakte an und überprüfen sie sorgfältig auf Einträge, die nicht mehr verwertbar sind oder bereits hätten gelöscht werden müssen.
2. Tilgung und Löschung veralteter Einträge: Wir setzen uns dafür ein, dass veraltete und tilgungsreife Einträge aus Ihrer Führerscheinakte gelöscht werden. Dadurch wird sichergestellt, dass nur noch aktuelle und relevante Informationen in Ihrer Akte verbleiben.
3. Vorbereitung auf die MPU: Sie erhalten von uns eine vollständige Kopie Ihrer Führerscheinakte. Damit können Sie sich umfassend auf die MPU vorbereiten. Wir klären Sie über mögliche alle wichtigen juristischen Fragen und Problemfelder auf.
Warum gleich zum Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht?
Spezialisierte Expertise: Als Fachanwälte für Verkehrsrecht verfügen wir über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Führerscheinrecht. Wir kennen die gesetzlichen Regelungen und wissen, wie wir Ihre Interessen bestmöglich vertreten können.
Effektives Handeln: Wir stehen Ihnen sofort zur Verfügung und setzen uns mit voller Kraft für die Bereinigung Ihrer Führerscheinakte ein.
Vermeidung von Risiken: Durch unsere Expertise minimieren wir das Risiko von Fehlern und rechtlichen Problemen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Führerscheinakte korrekt und aktuell ist.
Wenn Sie Fragen zur Bereinigung Ihrer Führerscheinakte haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und setzen uns engagiert für Ihre Rechte ein.
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