Die Fahreignungsbegutachtung befindet sich im Wandel. Mit der überarbeiteten und erweiterten 5. überarbeiteten und erweiterten Auflage der „Beurteilungskriterien – Urteilsbildung in der Fahreignungsbegutachtung“ liegt ein aktualisiertes Standardwerk vor, das für Verkehrsmediziner, Verkehrspsychologen, MPU-Gutachter, Fahrerlaubnisbehörden, Gerichte und Rechtsanwälte von erheblicher praktischer Bedeutung ist.
Die vorliegende Rezension von Ralf Zocher in Zusammenarbeit mit Daniel Peter Nauth hebt zu Recht hervor, dass die Beurteilungskriterien zwar kein Gesetz und keine Rechtsverordnung sind, in der täglichen Praxis aber einen erheblichen Einfluss auf die Beurteilung der Kraftfahreignung haben.
Warum die neue Auflage der Beurteilungskriterien so wichtig ist
Die 5. Auflage 2026 erscheint zu einem Zeitpunkt, in dem sich das Fahrerlaubnisrecht durch die Neuregelungen zu Cannabis deutlich verändert hat. Der Gesetzgeber hat mit § 24a StVG einen THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum eingeführt. Zugleich regelt § 13a FeV nun ausdrücklich die Klärung von Eignungszweifeln bei Cannabisproblematik.
Damit hat sich auch die fachliche Ausgangslage für MPU, Fahreignungsgutachten und behördliche Fahrerlaubnisverfahren verändert. Die Frage lautet nicht mehr schematisch: „Wurde Cannabis konsumiert?“
Entscheidend ist vielmehr, ob im konkreten Einzelfall künftig mit einem sicheren, verantwortungsvollen und regelkonformen Verhalten im Straßenverkehr gerechnet werden kann.
Genau hier setzt die neue Auflage der Beurteilungskriterien an. Der Kirschbaum Verlag beschreibt die 5. Auflage als Reaktion auf den Paradigmenwechsel im Umgang mit Cannabiskonsumenten, das Inkrafttreten des Cannabisgesetzes im April 2024, die Einführung des neuen § 13a FeV und die Änderungen in § 24a StVG.
Weg von der schematischen Bewertung – hin zur Prognoseentscheidung
Die Rezension betont einen zentralen Punkt:
Moderne Fahreignungsbegutachtung ist keine bloße Rückschau auf frühere Auffälligkeiten. Sie ist eine Prognoseentscheidung. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob eine Person künftig fahrgeeignet ist.
Das ist juristisch und praktisch bedeutsam. Denn weder ein einzelner Laborwert noch ein früherer Verkehrsverstoß darf isoliert betrachtet werden. Maßgeblich sind vielmehr die medizinische, psychologische, toxikologische und verhaltensbezogene Gesamtbewertung.
Die neue Auflage arbeitet hierfür mit Hypothesen, Kriterien und Indikatoren und macht damit nachvollziehbar, wie Gutachter zu ihrer Bewertung gelangen.
Cannabis: Trennungsvermögen, Risikokompetenz und Selbstkontrolle rücken in den Vordergrund
Besonders einschneidend sind die Änderungen im Bereich Cannabis. Die Rezension spricht hier von einem “Paradigmenwechsel”:
Während früher häufig bereits der Konsumnachweis im Zentrum stand, geht es nun stärker um Konsummuster, Konsumhäufigkeit, Trennungsvermögen, Risikokompetenz, Selbstkontrolle und psychische Stabilität.
Das bedeutet: Die Begutachtung muss stärker unterscheiden.
Nicht jeder Cannabiskonsum ist automatisch gleichzusetzen mit fehlender Fahreignung. Gleichzeitig bleibt die Verkehrssicherheit der entscheidende Maßstab. Wer Konsum und Fahren nicht hinreichend sicher trennen kann, wer Kontrollverlust zeigt oder wer unter verkehrssicherheitsrelevanter Wirkung fährt, muss weiterhin mit erheblichen fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Für die anwaltliche Beratung ist diese Differenzierung wichtig.
Betroffene sollten nicht vorschnell pauschale Aussagen akzeptieren, sondern von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob die behördliche Anordnung eines Gutachtens, einer MPU oder eine Fahrerlaubnisentziehung tatsächlich auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht.
Medizinalcannabis: Keine Gleichsetzung mit Freizeitkonsum
Ein besonders wichtiger Teil der neuen Auflage betrifft Medizinalcannabis.
Die Rezension hebt hervor, dass Patienten mit ärztlich verordnetem Cannabis nicht allein anhand einzelner Substanznachweise bewertet werden können. Zu berücksichtigen sind unter anderem Indikation, Therapieverlauf, ärztliche Verordnung, Compliance, Leistungsfähigkeit und individuelle Krankheitsgeschichte.
Das ist für Cannabispatienten von erheblicher Bedeutung. Die bestimmungsgemäße Einnahme eines ärztlich verordneten Medikaments unterscheidet sich grundlegend vom missbräuchlichen Konsum. Entscheidend bleibt aber auch hier: Der Patient muss fahrtüchtig sein, seine Medikation beherrschen und darf nicht unter einer Wirkung fahren, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigt.
Die neue Auflage berücksichtigt nach Verlagsangaben auch das Medizinal-Cannabisgesetz im Kapitel zur Dauermedikation und zum Medikamentenmissbrauch. Zudem wurden Hinweise zu toxikologischen Untersuchungen und Konzentrationsbereichen bei Opioidtherapie und Cannabismedikation aufgenommen.
Haaranalyse und Toxikologie: Wichtige Grenzen bei Medizinalcannabis
Besonders wertvoll ist der in der Rezension wiedergegebene Hinweis zur toxikologischen Bewertung bei Medizinalcannabis. Im Rahmen einer fachlichen Rückfrage zum Indikator 24 der CTU 3 wurde unter Einbeziehung von Prof. Dr. Frank Mußhoff erläutert, dass bei einer Cannabismedikation kein therapeutischer Spiegel überprüft werden kann. Eine Haaranalyse kann Hinweise auf die Einnahme liefern, erlaubt aber keine sichere Unterscheidung zwischen bestimmungsgemäßer Medikation und missbräuchlicher Einnahme.
Das ist ein entscheidender Punkt für die Praxis. Toxikologische Befunde sind wichtig, aber sie ersetzen nicht die medizinische und psychologische Gesamtbewertung. Gerade bei Medizinalcannabis darf ein Laborbefund nicht isoliert zum Nachteil des Betroffenen verwertet werden. Er muss im Zusammenhang mit Verordnung, Dosierung, Indikation, Therapieverlauf, Leistungsfähigkeit und tatsächlichem Fahrverhalten bewertet werden.
Bedeutung für MPU, Fahrerlaubnisbehörden und Gerichte
Die 5. Auflage ist nicht nur ein Arbeitsmittel für Gutachter. Sie ist auch für Fahrerlaubnisbehörden, Gerichte und Rechtsanwälte relevant. Der Verlag weist ausdrücklich darauf hin, dass auch Verwaltungsbehörden und Juristen in dem Werk wichtige Details zur Klärung von Fahreignungsfragen und zur Nachvollziehbarkeit von Fahreignungsgutachten finden.
Für Betroffene bedeutet das:
Wer eine MPU-Anordnung, ein ärztliches Gutachten oder eine Fahrerlaubnisentziehung wegen Cannabis, Medizinalcannabis, Alkohol, Medikamenten oder Drogen erhält, sollte die Begründung sorgfältig prüfen lassen. Entscheidend ist, ob die Behörde die aktuellen Maßstäbe zutreffend angewendet hat und ob das Gutachten nachvollziehbar, vollständig und einzelfallbezogen ist.
Fazit: Die neue Auflage stärkt Einzelfallgerechtigkeit und fachliche Präzision
Die Rezension kommt zu dem Ergebnis, dass die 5. Auflage der Beurteilungskriterien ihren Rang als maßgebliches Referenzwerk der deutschen Fahreignungsbegutachtung bestätigt. Besonders hervorzuheben sind die differenzierte Einordnung von Cannabis und Medizinalcannabis, die überarbeiteten toxikologischen Anforderungen und der konsequente Fokus auf eine individualisierte Prognoseentscheidung.
Für die Praxis ist das ein wichtiger Fortschritt:
Fahreignung darf nicht schematisch beurteilt werden. Sie verlangt eine sorgfältige Betrachtung des Einzelfalls. Gerade bei Cannabis und Medizinalcannabis kommt es künftig noch stärker auf Trennungsvermögen, Risikobewusstsein, Selbstkontrolle, Compliance und die medizinisch-toxikologische Gesamtbewertung an.
Wir begrüßen die Neuauflage und nutzen das Werk intensiv in unserer Beratungstätigkeit rund um das Thema Cannabis.
