Darf ich mit ausländischem Führerschein in Deutschland fahren? Gilt meine ausländische Fahrerlaubnis auch in Deutschland?
Die Frage, ob ein in einem ausländischem Staat auf rechtmäßigem Wege erlangter Führerschein in der Bundesrepublik Deutschland gültig ist, ist immer wieder relevant.
Wir hatten bereits wiederholt darüber berichtet, ob man mit einem EU-Führerschein Pkws auch in Deutschland lenken darf und inwieweit eine EU-Fahrerlaubnis in Deutschland gültig ist. Aber darf ich auch mit einer anderen ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland fahren? Gilt mein ausländischer Führerschein auch in Deutschland?
Ist ist ein ausländischer Führerschein in Deutschland gültig?
Grundsätzlich gilt ein wirksam im Ausland erteilter Führerschein auch auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland keinen ordentlichen Wohnsitz nach § 7 FeV haben, § 29 I FeV.
Achtung bei Wohnsitznahme: Gültigkeit des ausländischen Führerscheins beschränkt
Wer in Deutschland einen „ordentlichen Wohnsitz“ begründet, kann mit einer Fahrerlaubnis, die in einem Staat erteilt wurde, der nicht zur Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftraum (Island, Liechtenstein und Norwegen) gehört, grundsätzlich nur für die Dauer von 6 Monaten fahren. Danach wird der Führerschein nicht mehr anerkannt.
„Begründet der Inhaber einer in einem anderen Staat erteilten Fahrerlaubnis einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, besteht die Berechtigung noch sechs Monate“, lautet § 29 I 4 FeV.
Wie lange gilt ausländischer Führerschein?
Sofern Sie im Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis sind, also einer Fahrerlaubnis aus einem Staat sind, der nicht der EU oder dem EWR angehört, gilt diese ab Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland noch 6 Monate. Danach wird die Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt.
Verlängerung auf 12 Monate möglich
In einigen Ausnahmefällen kann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde die Frist auf Antrag bis zu 6 Monate, also auf insgesamt 12 Monate verlängern. Dies ist dann der Fall, wenn Sie darlegen können, dass Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz nicht länger als 12 Monate in der Bundesrepublik Deutschland haben werden. „Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Frist auf Antrag bis zu sechs Monate verlängern, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er seinen ordentlichen Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate im Inland haben wird„, § 29 I 5 FeV.
Deutscher Führerschein nach 6 Monaten nötig
Für die weitere Teilnahme am inländischen Straßenverkehr ist grundsätzlich nach 6 Monaten ein in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Führerschein nötig. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis hängen davon ab, in welchem Staat die ausländische Fahrerlaubnis erworben haben. Sie sollten sich wegen der einzelnen Voraussetzungen für den Erwerb einer deutschen Fahrerlaubnis immer rechtzeitig mit der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes in Verbindung setzen. Die BEarbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Daher sollten Sie sich zeitig erkundigen, damit keine Lücke nach Ablauf der 6 Monate bis zur Erteilung des deutschen Führerscheins entsteht!
Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis, also einer nicht von einer deutschen Behörde ausgestellten Fahrerlaubnis, dürfen gemäß § 29 I 1 FeV „im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie hier keinen ordentlichen Wohnsitz“ haben.
Achtung: Fahren nach Fristablauf ist Straftat
Das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem ausländischen Führerschein, der in der Bundesrepublik Deutschland nicht oder nicht mehr anerkannt wird, wird als Fahren ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG bestraft. Hier kann Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr drohen!
Vorsicht: Ausnahmen von der Berechtigung nach § 29 III FeV
Die Berechtigung mit der ausländischen Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge zu führen, gilt allerdings dann nicht
- wenn der ausländische Führerschein nicht mehr gültig ist,
- wenn der ausländische Führerschein „nur“ ein Lernführerschein oder ein anderer vorläufig ausgestellter Führerschein ist,
- wenn das in der Bundesrepublik Deutschland für die Erteilung einer Fahrerlaubnis vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht ist
- wenn zum Zeitpunkt des Erwerbs der ausländischen Fahrerlaubnis der ordentliche Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland war
- wenn die Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland entzogen oder versagt worden ist oder die Fahrerlaubnis nur deshalb nicht entzogen worden ist, weil zwischenzeitlich auf sie verzichtet wurde oder
- solange in der Bundesrepublik Deutschland bzw. ggf. auch im Ausstellungsstaat des Führerscheins oder dem Staat, in dem der ordentliche Wohnsitz besteht, ein Fahrverbot gilt, der Führerschein beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen wurde.
Nach Aberkennung des Rechts mit der ausländischen Fahrerlaubnis zu fahren Neuantrag nötig!
Das Recht von einer ausländischen Fahrerlaubnis nach einer Entziehung in der Bundesrepublik Deutschland wieder Gebrauch zu machen, wird auf Antrag durch die Fahrerlaubnisbehörde wieder erteilt, wenn die Gründe, die zur Entziehung geführt haben, nicht mehr bestehen.
Zuerkennung des Rechts nach Entzug nur auf Antrag
Das Recht, nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis wieder von der Fahrerlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch machen zu dürfen, wird von den deutschen Fahrerlaubnisbehörden auf Antrag erteilt, wenn die Gründe für die Entziehung oder die Sperre nicht mehr bestehen.
Fazit – Tipps zur Fahrerlaubnis vom Rechtsanwalt und Fachanwalt
Oft ist die Sach- und Rechtslage kompliziert. Nicht nur bei der Frage der Gültigkeit von EU-Führerscheinen, auch gerade bei ausländischen Führerscheinen hängt die richtige Einstufung Ihrer Fahrberechtigung im Inland immer vom Einzelfall ab.
Riskieren Sie keine Fahrt mit einer ungültigen ausländischen Fahrerlaubnis. Wenn Sie wissen wollen, ob Sie mit Ihrem ausländischen Führerschein auch auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland fahrerlaubnispflichtige Kraftfahrzeuge führen dürfen, sollten Sie sich von einem Experten auf diesem Gebiet beraten zu lassen.