Wieviele Punkte in Flensburg darf ich haben? Was passiert bei Punkten in Flensburg?
Das Punktesystem in Flensburg („Fahreignungsregister“)
Im Fahreignungsregister (abgekürzt „FAER„) werden wichtige Informationen über Verkehrsteilnehmer gespeichert. Seit 01.05.2014 gelten die Änderungen beim Punktesystem mit einer Reduzierung der „zulässigen Maximalanzahl“ von 18 auf 8 Punkten. Aufgabe des Registers ist es, Informationen an Gerichte, Staatsanwaltschaften, Bußgeld- und Verwaltungsbehörden, Polizei und Bundespolizei zu übermitteln. Diese Behörden treffen im Interesse der Verkehrssicherheit Entscheidungen über notwendige verkehrserzieherische und verkehrspolitische Maßnahmen. Natürlich erteilt das Fahreignungsregister auf Anfrage Auskünfte an den Betroffenen über die zu seiner Person eingetragenen Verkehrsverstöße.
Was wird in Flensburg eingetragen?
Im Fahreignungsregister (kurz „FAER„) in Flensburg werden erfasst:
- Entscheidungen der Fahrerlaubnisbehörden über die Entziehung, Versagung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis sowie Entscheidungen über Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem,
- rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit, soweit sie in der Anlage 13 zu § 40 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgeführt ist und eine Geldbuße von mindestens 60 Euro festgesetzt wurde oder soweit ein Fahrverbot verhängt wurde,
- rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte über Straftaten, die in der Anlage 13 zu § 40 FeV aufgeführt sind.
Welche Verstöße werden in Flensburg eingetragen?
Verkehrsverstöße für die es Punkte gibt, werden in der „Verkehrssünderkartei“ in Flensburg eingetragen.
Ob und wieviele Punkte es für eine Zuwiderhandlung gibt, bestimmt sich nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem.
Es werden also alle Verstöße gegen Verkehrsvorschriften von Verkehrsteilnehmern erfasst, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind, wenn die begangene Zuwiderhandlung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten bewertet ist.
Wann gibt es Punkte in Flensburg?
Nicht jeder Verstoß führt zu einem Eintrag in das FAER. Es werden nur solche Zuwiderhandlungen im FAER gespeichert, die Einfluss auf die Sicherheit im Straßenverkehr haben. Das Kraftfahrt-Bundesamt unterrichtet das jeweils zuständige Straßenverkehrsamt des Betroffenen beim Erreichen bestimmter Punktestände nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem. Hier bestimmt die Anlage 13 zu § 40 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) ob und wieviel Punkte es für einen Verstoß gibt.
Welche Zuwiderhandlungen werden eingetragen?
Punkte gibt es demnach für alle im Fahreignungsregister eingetragenen rechtskräftigen Entscheidungen, die die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen, also
- wegen Ordnungswidrigkeiten, soweit sie in besagter Anlage 13 zu § 40 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) aufgeführt sind und eine Geldbuße von mindestens 60 Euro festgesetzt oder ein Fahrverbot verhängt wurde und
- über Straftaten, die in der Anlage 13 zu § 40 FeV erwähnt sind.
Wieviele Punkte gibt es in Flensburg?
Die in Flensburg im Fahreignungsregister (FAER) eingetragenen Entscheidungen werden je nach Art und Schwere der Zuwiderhandlung mit 1 bis 3 Punkten bewertet und nach bestimmten Fristen gelöscht.
3 Punkte in Flensburg
Straftaten mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis oder mit einer isolierten Sperrfrist, die in der Anlage 13 zu § 40 FeV benannt sind, werden mit 3 Punkten bewertet.
2 Punkte in Flensburg
Alle anderen Straftaten werden nach der Anlage 13 mit 2 Punkte in Ansatz gebracht.
Die in der Anlage 13 zu § 40 FeV als besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigend bezeichnete Ordnungswidrigkeiten werden mit zwei Punkten bewertet.
1 Punkt in Flensburg
Bei den als verkehrssicherheitsbeeinträchtigend aufgeführten Ordnungswidrigkeiten erfolgt die Punktwertung mit 1 Punkt.
Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer bei Punkten in Flensburg
Das Fahreignungs-Bewertungssystem soll mit einem bundeseinheitlichen Maßnahmen- bzw. Punktekatalog die Gleichbehandlung aller im Straßenverkehr auffällig gewordenen Personen gewährleisten. Jeder Bürger hat die Möglichkeit, das Ausmaß des eigenen Fehlverhaltens laufend selbst zu beobachten und rechtzeitig zu korrigieren. Wollen Sie Ihren Punktestand in Flensburg wissen? Wir unterstützen Sie dabei!
Wie kann ich Punkte in Flensburg reduzieren?
Durch die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar nach gemäß § 4a StVG kann der auffällig gewordene Verkehrsteilnehmer das Erreichen von 8 Punkten und damit die Entziehung der Fahrerlaubnis vermeiden. Das Seminar hilft dem Betroffenen, seine Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr zu erkennen und abzubauen. Das Fahreignungs-Bewertungssystem stellt somit ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Verkehrssicherheit dar. Es gibt nur 1 mal innerhalb von 5 Jahren einen Punkterabatt (1 Punkt), aber nur bei einem Punktestand bis höchstens 5.
Abzug von 1 Punkt bei freiwilligem Fahreignungsseminar
Also: Bei Teilnahme an einem Fahreignungsseminar kann Ihnen bei einem Punktestand von 1 bis 5 Punkten ein Punkt abgezogen werden. Maßgeblich hierfür ist der Punktestand zum Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung.
Frist zur Vorlage der Teilnahmebescheinigung: 2 Wochen
Die Teilnahmebescheinigung muß innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Seminars der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden.
Achtung: Bei verspäteter Vorlage der Teilnahmebescheinigung darf kein Punktabzug gewährt werden.
Wann werden Punkte in Flensburg gelöscht?
Die Punkte werden je nach Anzahl unterschiedlich lange gespeichert. Dementsprechend gestaffelt sind auch die Tilgungsfristen:
- Was mit 1 Punkt bewertet wird, erlischt in 2 ½ Jahren;
- Was mit 2 Punkten bewertet wird, erlischt in 5 Jahren;
- Was mit 3 Punkten bewertet wird, erlischt in 10 Jahren.
Wer also innerhalb von 5 Jahren 4 mal wegen einer 2-Punkte-Ordnungswidrigkeit (z.B. nach dem seit 28.04.2020 geltenden Bußgeldkatalog innerorts mehr als 21 km/h zu schnell) aktenkundig wird, ist bereits seinen Führerschein los.
Wichtig ist, dass für jede Tat höchstens 3 Punkte vergeben werden.
Was geschieht bei Punkten in Flensburg?
Was passiert nun, wenn ich Punkte in Flensburg habe?
Entzug der Fahrerlaubnis bei 8 Punkten
Bei 8 Punkten, (statt bis 01.05.2014 18 Punkten), ist der Führerschein weg. D. h. die Fahrerlaubnis wird von Amts wegen entzogen! Ist der Führerschein weg, stehen 6 Monate „Wartezeit“ und eine positive MPU vor einer Wiedererteilung.
Was habe ich bis dahin konkret zu befürchten?
Bevor es zum Entzug der Fahrerlaubnis kommt, passiert im Grunde nichts Weltbewegendes. Weder eine Wiederholungsprüfung, noch ein Aufbauseminar werden dem Verkehrssünder abverlangt.
Ermahnung bei mehr als 4 Punkten
Ergeben sich vier oder fünf Punkte, ist der Inhaber einer Fahrerlaubnis beim Erreichen eines dieser Punktestände schriftlich zu ermahnen. Er wird „nur“ schriftlich „ermahnt“ (bei 4/5 Punkten).
Gegen eine Ermahnung kann man keinen Rechtsbehelf einlegen, da es sich hier zwar um eine Amtshandlung aber nicht um einen anfechtbaren Verwaltungsakt im Sinne des Art. 35 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) handelt. Ein Rechtsmittel gegen die Verwarnung müsste wegen Unzulässigkeit kostenpflichtig zurückgewiesen werden.
Die Ermahnung ist auch gebührenpflichtig (§ 6 a StVG, §§ 1 bis 4 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr – GebOSt sowie Geb. Nr. 209 der Anlage 1 des Gebührentarifs). Sie kostet etwas über 20 EUR.
Verwarnung bei mehr als 6 Punkten
Ergeben sich sechs oder sieben Punkte, ist der Inhaber einer Fahrerlaubnis beim Erreichen eines dieser Punktestände schriftlich zu verwarnen.
Ob er diese Hinweise der Behörde beherzigt, ist seine Sache.
Wichtig: Wird eine dieser Stufen „übersprungen“, kann die vorgesehene Maßnahme also vor Erreichen eines höheren Punktestandes gar nicht wirksam werden, muss das Punktekonto entsprechend zurückversetzt werden.
Beispiel: Erreicht der Verkehrssünder 6 oder 8 Punkte, ohne vorher ermahnt worden zu sein, verringert sich sein Punktestand in diesem Fall auf 5 Punkte.
Begleitetes Fahren und Punkte in Flensburg
Was ist nun, wenn ich Punkte in Flensburg habe und mich als Fahrer beim „begleiteten Fahren“ eintragen lassen will?
Die Begleitperson darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Prüfbescheinigung nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister. Weitere Infos zum Begleiteten Fahren auch bei uns im Blog unter:
Fragen Sie im Zweifel lieber Ihren Anwalt des Vertrauens!
Weitere Infos auch unter: www.drherzog.de
Übersicht zum neuen Bußgeldkatalog ab 28.04.2020
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