
FAQ: Begleitetes Fahren – Führerschein ab 17
Was ist “Begleitetes Fahren”?
Durch die Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ (“BF 17” / “Führerschein mit 17”) kann das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) von 18 auf 17 Jahre abgesenkt werden.
Wer darf begleitet fahren?
Mit dem “Begleiteten Fahren” (“Fahren ab 17“) wurde das Mindestalter für den Führerscheinerwerb der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt. Gleichzeitig besteht jedoch die Auflage, bis zum 18. Geburtstag, den Pkw nur in Begleitung einer in der Prüfbescheinigung namentlich eingetragenen Person zu führen.
Voraussetzungen für Bewerber
Wer sich als Bewerber für “Begleitetes Fahren” anmelden möchte, muss mindestens 16,5 Jahre alt sein. Die Anmeldung bei einer Fahrschule kann also 6 Monate vor der Vollendung des 17. Lebensjahres erfolgen. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag gemacht werden.
Es muss eine Zustimmung der gesetzlichen Vertreter – in der Regel also der erziehungsberechtigten Eltern – vorliegen.
Der Antrag ist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu stellen. Diese prüft immer von Amts wegen die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Es dürfen dort also keine Bedenken vorliegen, die gegen eine Fahreignung sprechen.
Zudem ist mindestens eine Begleitperson namentlich als “Beifahrer” zu benennen .
Voraussetzungen für die Begleitperson
Die Begleitperson muss jeweils das 30.Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein. Die Begleitperson darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Prüfbescheinigung nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister haben und muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein.
Darüber hinaus darf die Begleitperson den Fahranfänger dann nicht begleiten, wenn sie mehr als 0,5 Promille Blutalkohol hat oder unter der Wirkung berauschender Mittel steht.
Bei Fragen rund um das Thema “Begleitetes Fahren ab 17” wenden Sie sich an unsere Rechtsanwälte!
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