Was versteht man unter einem Fahrverbot?
Ein Fahrverbot ist ein durch ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde verhängtes Verbot, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art oder einer bestimmten Art zu führen. Der Führerschein muss für eine bestimmte Zeit in amtliche Verwahrung gegeben werden.
Fahrverbot nach § 44 StGB
Es gibt ein Fahrverbot nach dem Strafgesetzbuch (§ 44 StGB).
Wird jemand wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe verurteilt, so kann ihm das Gericht für die Dauer von einem Monat bis zu sechs Monaten verbieten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder oder einer bestimmten Art zu führen. Auch wenn die Straftat nicht bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen wurde, kommt die Anordnung eines Fahrverbots in Betracht, wenn sie zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung erforderlich erscheint oder hierdurch die Verhängung einer Freiheitsstrafe oder deren Vollstreckung vermieden werden kann.
Ein Fahrverbot ist in der Regel anzuordnen, wenn in den Fällen einer Verurteilung nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, Abs. 3 oder § 316 die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 unterbleibt.
Fahrverbot nach § 25 StVG
Ein Fahrverbot nach dem Straßenverkehrsgesetz kann bei grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers (neben einer Geldbuße) für die Dauer von ein bis drei Monaten verhängt werden.
Zeitlich befristeter Verlust der Fahrberechtigung
Ein Fahrverbot ist also ein zeitlich befristeter Verlust der Fahrberechtigung für ein bis drei Monate oder bei einem strafrechtlichen Fahrverbot für bis zu sechs Monate.