Wie kann ich meinen Leasing-Vertrag widerrufen?
Nach einer angeblich rechtskräftigen, aktuellen Entscheidung des LG München I gegen die Sixt Leasing SE kann ein Kunde eines Leasingunternehmens bei einer unwirksamen Widerrufsbelehrung den Leasingvertrag auch noch nach Jahren widerrufen. Er erhält die Leasingraten zurück ohne, dass eine Nutzungsentschädigung zu bezahlen ist.
Widerruf bei Darlehensvertrag
Bei Darlehensverträgen für Kfz-Finanzierungen kann bei einer unwirksamen Widerrufsbelehrung ein Widerruf des Vertrages in Betracht kommen.
Widerruf bei unwirksamer Widerrufsbelehrung möglich
Widerruf auch nach Fristablauf
Widerruf bei Leasingvertrag möglich
Nun hat in einem aktuellen Urteil das Landgericht München I Presseberichten zufolge ein Widerrufsrecht wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung auch bei einem Leasingvertrag für einen Kunden der Sixt Leasing bejaht. Wenn das Leasingunternehmen in seinem Vertragsformular die gesetzlichen Anforderungen an eine wirksame Widerrufsbelehrung nicht beachtet, kann der Kunde den Vertrag also auch nach Jahren noch widerrufen. So soll es nach den bislang gesichteten Presseberichten nun das Landgericht München I in einem Verfahren gegen die Sixt Leasing SE zugunsten eines Leasingkunden entschieden haben. Die SIXT Leasing SE soll Angaben zufolge den Kläger nicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über die erforderlichen Pflichtangaben belehrt haben. Die Ausübung des Widerrufsrechts durch den Kläger könne daher mangels wirksamer Belehrung auch noch Jahre nach Vertragsschluss erfolgen und stelle keine unzulässige Rechtsausübung dar.
Das Urteil des LG München, Aktenzeichen 10 O 9743/18 aus dem Jahr 2018 soll rechtskräftig sein.
Kunde bekommt bei Widerruf alle Leasingraten zurück
Interessant ist nicht nur, dass der Kläger nach einem wirksamen Widerruf das Auto zurückgeben kann und sämtliche Leasingraten wieder zurück bekommt.
Keine Nutzungsentschädigung für Nutzung des Autos zu bezahlen
Das besondere an der Entscheidung ist vielmehr, dass der Kunde angeblich das Fahrzeug ohne Gegenleistung zurück geben darf. Eine Nutzungsentschädigung muss er nach dem Urteil für die zurückgelegten Kilometer nicht bezahlen („Widerrufsjoker„). Er kann das Auto also über Jahre kostenlos fahren!
Eines der ersten Urteile für Leasingvertrag
Vergleichbare Urteile gibt es bislang für Kfz-Finanzierungen also Darlehensverträge für Kraftfahrzeuge. Dort wurden von Gerichten viele Widerrufsbelehrungen bislang als fehlerhaft eingeschätzt. Das Urteil des LG München I soll nun aber eines der ersten zu einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung und einem Widerruf bei einem Leasing-Vertrag sein.
Lassen Sie Ihren Leasingvertrag prüfen!
Haben Sie als Verbraucher einen Pkw geleast oder finanziert? Dann lassen Sie Ihren Vertrag prüfen. Ist die Widerrufsbelehrung unwirksam, kann auch noch Jahre nach dem Vertragsschluss ein Widerruf erfolgen.
Melden Sie sich bei Ihrem Rechtsanwalt! Wir prüfen, ob auch für Sie ein Widerrufsrecht besteht!