
Kein Verlust des Kfz-Versicherungsschutzes bei kurzer Ablenkung im Straßenverkehr
Kein Verlust des Kfz-Versicherungsschutzes bei kurzer Ablenkung im Straßenverkehr
Wer einen Unfall mit seinem Kfz grob fahrlässig verursacht muss nicht befürchten, für die entstandenen Schäden Dritter sein ganzes Leben lang zahlen zu müssen.
Volle Eintrittspflicht der Kfz-Haftpflichtversicherung
Entgegen einer Mitteilung einer deutschen Kfz-Versicherung ist die Kfz-Haftpflichtversicherung im Außenverhältnis gegenüber Dritten selbst bei grober Fahrlässigkeit sehr wohl eintrittspflichtig. Wer also während der Fahrt abgelenkt ist, weil er z.B. am Handy spielt oder etwas aus dem Handschuhfach nimmt, muss nicht befürchten persönlich für die entstandenen Schäden haften zu müssen!
Nur Panikmache einer Versicherung?
Die Warnung der Versicherung ist so jedenfalls irritierend. Wir meinen: Keine Angst vor dem Verlust des Kfz-Versicherungsschutzes bei einer kurzen Ablenkung im Straßenverkehr! Was allerdings drohen kann ist ein teilweiser Regress der Kfz-Haftpflichtversicherung. Nicht zu vergessen ist auch, dass hingegen in der Kasko-Versicherung eine Erstattung der eigenen Schäden je nach Grad der grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung gekürzt oder sogar abgelehnt werden kann. Lesen sie dazu mehr in der Mitteilung von VersicherungsJounal.de!
Lesen Sie hier mehr
Dr. Marc Herzog im Bericht von VersicherungsJournal.de: Hier der Link zur Bericht!
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