Mögliche Nebenfolgen einer strafrechtlichen Verurteilung
Mögliche Nebenfolgen einer strafrechtlichen Verurteilung
Als bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht informieren wir Sie über die möglichen Nebenfolgen einer strafrechtlichen Verurteilung. Diese Nebenfolgen können erheblich sein und betreffen verschiedene Lebensbereiche. Eine denkbare Verurteilung sollte nicht vorschnell akzeptiert werden. Es ist wichtig, sich aller potenziellen Konsequenzen bewusst zu sein, um entsprechend vorbereitet zu sein und rechtzeitig rechtlichen Beistand zu suchen.
Verlust der Amtsfähigkeit und ähnliche Folgen (§ 45 ff StGB)
- Wer wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert für die Dauer von 5 Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.
- Das Gericht kann diese Fähigkeit für die Dauer von 2 bis 5 Jahren aberkennen, soweit das Gesetz dies besonders vorsieht.
- Öffentliche Ämter umfassen Ämter der staatlichen Verwaltung, der Justiz, der Gemeinden und öffentlicher Anstalten (z.B. Universitäten, Sozialversicherungen), jedoch nicht Kirchen oder Berufe wie Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater.
Fahrerlaubnis und Fahrverbot
Sperre für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) und Fahrverbot (§ 44 StGB)
- Das Gericht kann die Fahrerlaubnis entziehen und eine Sperrfrist für deren Wiedererlangung festlegen.
- Ein Fahrverbot kann zusätzlich als Nebenstrafe verhängt werden.
Maßregeln der Sicherung und Besserung (§§ 61-72 StGB)
Unterbringung und Aufsicht
- Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB)
- Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB)
- Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB)
- Führungsaufsicht (§ 68 StGB)
- Berufsverbot (§§ 70 ff. StGB): Das Gericht kann die Ausübung des Berufs, Gewerbes oder Berufszweiges für 1 bis 5 Jahre oder in Ausnahmefällen dauerhaft verbieten.
Einziehung und Verfall
Einziehung und Verfall (§§ 73-76a StGB)
Das Gericht kann Vermögenswerte einziehen, die aus der Straftat erlangt wurden.
Schadensersatz und Adhäsionsverfahren
Schadensersatz im Adhäsionsverfahren (§§ 403 ff StPO)
Opfer einer Straftat können im Rahmen des Strafverfahrens Schadensersatzansprüche geltend machen.
Zivilrechtlicher Schadensersatz
Eine strafrechtliche Verurteilung kann auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche nach sich ziehen, insbesondere nach § 823 Abs. 2 BGB und § 826 BGB.
Einträge in verschiedene Register
Registereinträge
Strafrechtliche Verurteilungen können in verschiedenen Registern eingetragen werden, z.B. im Bundeszentralregister, Verkehrszentralregister, Ausländerregister, Antikorruptionsregister, Gewerbezentralregister und Erziehungsregister.
Widerruf von Genehmigungen und Lizenzen
Widerruf und Versagung von Genehmigungen
- Genehmigungen, die von einer strafrechtlichen Verurteilung abhängen, können widerrufen werden oder es kann eine Sperre für deren Erteilung verhängt werden.
- Betroffen sind u.a. Gewerbegenehmigungen (§ 35 GewO), Jagdscheine (§ 17 Bundesjagdgesetz), Waffenbesitzkarten (§ 5 Waffengesetz) und Lizenzen wie z.B. Trainerlizenzen.
Berufsverbote
Berufsverbote außerhalb des StGB
Bestimmte Berufsgruppen können aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung Berufsverbote oder Statusverluste erleiden, wie z.B. Beamte, Richter, Soldaten, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Architekten, Ärzte, Apotheker und Geschäftsführer von GmbHs.
Arbeitsrechtliche Konsequenzen
Eine strafrechtliche Verurteilung kann arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Kündigungen oder Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen, insbesondere bei Straftaten im betrieblichen Umfeld oder bei Berufen mit besonderen Vertrauensstellungen.
Familienrechtliche Konsequenzen
Strafrechtliche Verurteilungen können das Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhaltsansprüche beeinflussen.
Ausländerrechtliche Konsequenzen
Ausländerrechtliche Maßnahmen wie Ausweisung oder Abschiebung können aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung drohen.
Staatliche Kontrolle und MiStra
Mitteilungen über strafrechtliche Verurteilungen werden in der Regel an verschiedene Behörden weitergeleitet, die daraufhin Maßnahmen ergreifen können.
Sonstige Konsequenzen
Rückzahlungen an Versicherungen und Akteneinsicht
- Rückzahlungen von Verfahrenskosten an die Rechtsschutzversicherung bei vorsätzlichen Straftaten
- Rückgriff der Verkehrshaftpflichtversicherung bei Verkehrsdelikten
- Akteneinsicht für Nebenkläger/Verletzte zur Informationsgewinnung
- Folgen für das Unternehmen bei Einziehung, Abschöpfung und Geldbußen
Wie können wir Ihnen als Rechtsanwalt helfen?
Umfassende Beratung: Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung zu den möglichen Nebenfolgen einer strafrechtlichen Verurteilung und klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf.
Professionelle Vertretung: Unsere Fachanwälte für Strafrecht vertreten Ihre Interessen engagiert und kompetent vor Gericht und gegenüber Behörden.
Schutz Ihrer Rechte: Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und mögliche Nebenfolgen minimiert werden.
Individuelle Lösungen: Jeder Fall ist einzigartig. Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für Ihre spezifischen Anforderungen und Bedürfnisse.
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Spezialisierte Expertise: Als Fachanwälte für Strafrecht verfügen wir über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in diesem komplexen Rechtsgebiet.
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Vermeidung von Risiken: Durch unsere Expertise minimieren wir das Risiko von Fehlern und rechtlichen Problemen.
Wenn Sie Fragen zu den möglichen Nebenfolgen einer strafrechtlichen Verurteilung haben oder rechtliche Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
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