Pressebericht Traunsteiner Tagblatt 13.10.20: “Mitarbeiterinnen der Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling wegen Untreue verurteilt”
Traunsteiner Tagblatt Bericht 13.10.2020:
“Traunstein – Zwei langjährige Bankangestellte müssen sich vor dem Landgericht Traunstein nach Kreditausfällen in Millionenhöhe wegen Untreue verantworten. Die Sechste Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Jacqueline Aßbichler verhängte jetzt gegen die 31 und 34 Jahre alte Ex-Mitarbeiterinnen jeweils Freiheitsstrafen mit zweijähriger Bewährung und dazu noch Geldstrafen.
Die beiden sollen von Juni 2016 bis Februar 2017 jeweils in rund 30 Fällen Kredite über 15.000 bis 50.000 Euro vergeben haben, ohne dafür die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer ordnungsgemäß zu prüfen, wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag vor Gericht vortrug.
Die Anklagebehörde wirft den beiden Frauen vor, bewusst durch eigenständig eingetragene Werte das bankinterne Programm manipuliert zu haben, um die Vergabe der Kredite zu ermöglichen. Den beiden sei es darum gegangen, sich so die bei Kreditvergaben fälligen Provisionen zu verschaffen.
Die eine Angestellte habe 2016 daraus gut 18.000 Euro bekommen, die andere gut 12.000 Euro. Tatsächlich seien von 60 Krediten 56 ausgefallen. Das Volumen betrug laut Angaben der Anklage mit Stand November 2017 knapp 1,7 Millionen Euro.
Ein ominöser »Rechtsanwalt« aus München stand Geringverdienern aus Südosteuropa bei, um bei der Rosenheimer Bank auf bequeme Weise an Geld zu kommen. Dabei wurde die Leichtgläubigkeit der Bankangestellten ausgenutzt, die die Kredite ohne Prüfung ausreichten.
Nach schon abgeschlossenen Verfahren in Rosenheim saßen jetzt die zwei früheren Bankmitarbeiterinnen aus dem Landkreis Rosenheim in Traunstein auf der Anklagebank wegen Untreue in über 30 Fällen. Beide Frauen zeigten sich voll geständig im Sinne der Anklage, für deren Verlesung Staatsanwalt Hans-Martin Neidhardt eineinhalb Stunden benötigte. Einen Komplex stellte die Kammer mit Blick auf das Gewicht der übrigen Vorwürfe ein.
Der Verteidiger der 31-Jährigen, Dr. Marc Herzog aus Rosenheim, verwies auf die Rolle des »Rechtsanwalts«. Er selbst sei von Außenstehenden gefragt worden, warum nicht dieser »und andere Herren« auf der Anklagebank säßen. Der besagte »Rechtsanwalt« sei den Mitarbeiterinnen von Vorgesetzten als »Vertrauensperson« dargestellt worden. Besonders umsatzstarke Filialen seien auch hervorgehoben worden: »Das hat das Ausreichen von Krediten gefördert.«
Die 31-Jährige meinte, der »Anwalt« habe stets Akten dabei gehabt und habe zu jedem Kunden etwas sagen können. Sie habe ihn wirklich für einen Anwalt gehalten. Auf Frage der Vorsitzenden Richterin erwiderte die Angeklagte: »Ich hätte nicht gewusst, wie ich über ihn hätte nachforschen können. Er hatte mein absolutes Vertrauen.« Ähnlich äußerte sich die 34-Jährige mit ihren Verteidigern, Gabriele Kern und Raphael Stanke, beide aus Bruckmühl.
Der angebliche Rechtsanwalt habe ziemlich schäbig gewohnt, erinnerte sich ein Beamter der Kripo Rosenheim aufgrund einer früheren Hausdurchsuchung. Den Kreditnehmern aus dem Niedriglohnsektor seien »eine Art Unterlagen« besorgt worden, die man für einen Kredit benötigte. Dann seien die Leute angerufen worden. Mit ihnen sei der »Anwalt« zur Sparkasse gegangen. Die Gespräche dort hätten zwischen fünf und 30 Minuten gedauert. Nach der Unterschrift hätten die Personen den Kredit erhalten. Sie hätten einen Teil sofort abgehoben und den »Anwalt« als Vermittler bezahlt. Auf dem Konto sei nur das Geld für die ersten Raten verblieben.
Staatsanwalt Hans-Martin Neidhardt umriss das System als »Zusammenwirken aller Beteiligten«. Die zumeist südosteuropäischen Kreditnehmer kämen überwiegend aus der Landeshauptstadt, arbeiteten in der Hire&Fire-Branche, wohnten in Massenunterkünften und sprächen kaum Deutsch. Dass die Angeklagten »blauäugig vertraut« hätten, sei »an der Grenze von Fahrlässigkeit zu bedingtem Vorsatz«. Der Vermögensschaden sei immens.
Neidhardt weiter: »Die Angeklagten haben mehr als ein Auge der beruflichen Pflicht zugemacht, um die Karriereleiter hochzuklettern.« Die Strafanträge des Staatsanwalts wie der Verteidiger in den Plädoyers bewegten sich im Rahmen einer vorher in einem Rechtsgespräch vereinbarten Strafspanne.
Daran orientierte sich auch die Sechste Strafkammer im Urteil. Die 31-Jährige erhielt ein Jahr und elf Monate mit Bewährung sowie eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 15 Euro, somit von 2700 Euro. Die 34-Jährige wurde zu zwei Monaten weniger Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 20 Euro, insgesamt also 3200 Euro, verurteilt.
Quelle / Zitat: Traunsteiner Tagblatt vom 13.10.2020
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