Pressebericht OVB 13.10.20: “Mitarbeiterinnen der Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling wegen Untreue verurteilt”
OVB Bericht 13.10.2020:
“Mitarbeiterinnen der Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling wegen Untreue verurteilt
Die Geständnisse haben sie wohl vor dem Gang ins Gefängnis bewahrt: Zwei Mitarbeiterinnen der Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling sind am Dienstag (13. Oktober) in Traunstein wegen Untreue verurteilt worden. Sie hatten bei Kreditvergaben manipuliert oder die Unterlagen nicht ausreichend kontrolliert.
Traunstein – Vor dem Landgericht Traunstein mussten sich am Dienstag (13. Oktober) zwei Kreditvermittlerinnen der Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling, 31 und 34 Jahre alt, wegen Untreue verantworten. Alleine die Verlesung der Anklage erstreckte sich über eineinhalb Stunden. Dabei hatte die Staatsanwaltschaft die über 60 anhängigen Fällen im Vorfeld bereits auf 32 beschränkt.
In den Jahren 2016/2017 hatten die zwei Sparkassenmitarbeiterinnen im westlichen Landkreis Rosenheim Kredite vergeben, die ihnen ab März 2017 um die Ohren flogen. Die Kreditwürdigkeitsprüfungen waren manipuliert oder nicht ausreichend kontrolliert worden. Untreue gegenüber der Sparkasse in über 150 Fällen kamen letztlich zur Anzeige.
Gericht regt Rechtsgespräch an
Das Gericht regte ein Rechtsgespräch an, weil seitens der Verteidigung die Möglichkeit von Geständnissen in Aussicht gestellt wurde. Nach dem Rechtsgespräch schlug das Gericht vor, im Falle eines umfassenden Geständnis im Sinne der Anklage eine Verurteilung zwischen 21 und 24 Monaten ins Auge zu fassen, dazu eine Geldstrafe von maximal 180 Tagessätzen. Nach Beratung der Verteidiger mit den Angeklagten stimmten alle Prozessbeteiligten der Verständigung zu.
Die Vorsitzende Richterin beim Landgericht Jacqueline Aßbichler verlas dazu die Urteile des Schöffengerichtes Rosenheim gegen die beiden anderen in dieser Sache Beklagten, denen zwar weniger Fälle zur Last gelegt worden waren, die sich allerdings nicht geständig zeigten und dazu gegen ihre Urteile auch Berufung eingelegt hatten.
Dubiose Rolle eines Vermittlers
Rechtsanwalt Dr. Marc Herzog, der Verteidiger der früheren Filialleiterin, verwies auf die irritierende und zweifelhafte Rolle eines türkischen Kreditvermittlers, der den angeklagten Frauen als Rechtsanwalt und Kundenvermittler vorgestellt worden war. Dessen Tatbeitrag war jedoch – wie die Richterin aus einer Stellungnahme der Staatsanwaltschaft verlas – strafrechtlich nicht greif- und nachweisbar.
Auch stellte der Verteidiger fest, dass es wohl auch Versäumnisse und irregeleitete Motivation innerhalb der Sparkasse Bad Aibling-Rosenheim gegeben habe, welche zu den Verfehlungen der beiden Angeklagten geführt, beziehungsweise diese erleichtert oder ermöglicht hatten.
Der für strafrechtliche interne Vorkommnisse zuständige Vertreter der Sparkasse schilderte als Zeuge den Verfahrensgang und die Scoringmechanismen innerhalb der Bank. Der Sachbearbeiter der Kriminalpolizei erläuterte vor Gericht die Ermittlungen und klärte über Hintergründe der Taten auf.
Große finanzielle Einbußen für die Sparkasse
In seinem Schlussvortrag verwies der Staatsanwalt auf die großen finanziellen Einbußen, die durch das Fehlverhalten der beiden Frauen der Sparkasse entstanden seien. Positiv aber unterstrich er die sichtbare Reue der Beiden und dass sie durch ihr Geständnis ein ausuferndes Verfahren verhindert hätten. Angesichts des straffreien Vorlebens konnte er einer Strafe von 24 Monaten zustimmen, die gerade noch zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Eine spürbare Geldstrafe sei daneben zwingend zu verhängen.
Der Verteidiger der 31-Jährigen erbat sich ebenfalls eine Haftstrafe unter zwei Jahren die auch bedingt erlassen werden solle. Auch die Geldstrafe möge in einem überschaubaren Rahmen bleiben. Die Verteidigerin der 34-jährigen Angeklagten beantragte wie ihr Vorredner eine bewährungsfähige Bestrafung und eine angemessene Geldstrafe. Dem schloss sich der zweite Verteidiger, Rechtsanwalt Raphael Stanke, letztlich an.
Richterin Aßbichler hielt in ihrem Urteil den Angeklagten zu Gute, dass diese kaum aus finanziellem Gewinnstreben gehandelt und ohnehin nur großen Schaden aus ihrem Fehlverhalten gezogen haben. Berufliches Erfolgsstreben sei eine ehrenwerte Sache, jedoch dürfe das nicht mit illegalen Mitteln und zum Schaden anderer in Szene gesetzt werden. „Vor allem aber hat ihr voll umfängliches Geständnis sie davor bewahrt ins Gefängnis gehen zu müssen“, sagte Aßbichler weiter.
Geldstrafen im vierstelligen Bereich
Darüber hinaus sei sie sicher, dass dies für Beide eine Lehre fürs Leben sein werde. 23 Monate für die ehemalige Filialleiterin und 21 Monate Haft für die Kollegin – so lautete das Urteil „Gerade noch konnten wir die fälligen Strafen zur Bewährung aussetzen.“ Daneben sprach das Gericht Geldstrafen von 2700 und 3200 Euro aus.”
Quelle / Zitat: OVB (Oberbayerisches Volksblatt) vom 13.10.2020
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