Tipps bei Wildunfall: Richtig reagieren im Fall der Fälle
Tipps bei Wildunfall: Richtig reagieren im Fall der Fälle
Der Herbst ist da und die Gefahr von Wildunfällen steigt
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(ACE-Pressemeldung) 25. September 2020 – Die Temperaturen fallen und die Tage werden kürzer. Mit dem Einzug des Herbstes ist aktuell auf den Straßen besondere Vorsicht geboten: Die wildaktive Zeit beginnt und mit ihr steigt die Gefahr von Wildunfällen. Wildschweine, Rehe, Hirsche und andere Wildtiere gehen meist im Schutz der Dunkelheit auf Futtersuche. Da sie auf den Feldern nicht mehr ausreichend Nahrung finden, überqueren sie häufig Straßen auf der Suche nach anderen Futterquellen. Gerade im Morgengrauen und in der Dämmerung droht die Gefahr von Wildunfällen, da die gefährlichsten Stunden in den Berufsverkehr-Rhythmus fallen. Vertrauensanwalt Dr. Marc Herzog des ACE-Kreis Chiemseer Land rät Autofahrern deshalb jetzt zu größerer Vorsicht, vorausschauendem Fahren und dem unbedingten Beachten der Warnschilder vor Wildwechsel und gibt Tipps zum richtigen Verhalten bei einem Wildunfall.
Vorsicht statt Nachsicht
Nähert man sich einem Waldgebiet oder den Rändern von Wiesen und Feldern, ist Achtsamkeit geboten. Sobald am Straßenrand oder in Fahrbahnnähe Tiere zu erkennen sind, sollte die Geschwindigkeit kontrolliert und möglichst ohne scharfes Abbremsen reduziert werden. Taucht ein Wildtier im Licht der Scheinwerfer auf: Sofort das Fernlicht ausschalten! Denn die Tiere bleiben sonst im Lichtkegel stehen. Kurzes Hupen und ausgeschaltetes Fernlicht führen in der Regel dazu, dass die Tiere weglaufen.
Warnschilder beachten
Schilder, die vor Wildwechsel warnen, sind nicht ohne Grund aufgestellt. Der ACE-Anwalt rät eindringlich dazu, Warnschilder nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Die Geschwindigkeit sollte ohne scharfes Abbremsen reduziert und besonders achtsam weitergefahren werden. Die eventuelle Notwendigkeit einer plötzlichen Vollbremsung sollte bewusst einkalkuliert werden – auch bei einem vorausfahrenden Fahrzeug.
Wenn ein Zusammenstoß droht
Droht eine Kollision mit einem Wildtier, sollte auf keinen Fall mit einem Ausweichmanöver reagiert werden. Es besteht das Risiko, in den Gegenverkehr zu geraten oder gegen einen Baum zu prallen – nicht selten mit fatalen Folgen. Deshalb so stark wie möglich abbremsen und das Lenkrad mit beiden Händen festhalten.
Richtig nach Zusammenstoß mit Wild verhalten
- Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und die Unfallstelle mit dem Warndreieck absichern.
- Anschließend müssen in jedem Fall die Polizei und besser auch die Forstdienststelle verständigt werden. Zur abschließenden Schadenregulierung muss bei den Versicherungen eine Wildunfallbescheinigung eingereicht werden, die am Unfallort durch die Polizei oder die Vertreter der Forstdienststelle ausgestellt wird.
- Angefahrene Wildtiere sollten unter keinen Umständen angefasst werden. Sie könnten auskeilen, Krankheiten übertragen oder im Falle leichter Verletzungen von ihrer Herde nicht mehr akzeptiert werden.
- Für die Versicherung kann eine Dokumentation des Schadens am Fahrzeug durch Fotos hilfreich sein.
Dr. Marc Herzog vom ACE-Kreis Chiemseer Land: „Ein bei einem Unfall getötetes Tier darf unter keinen Umständen mitgenommen werden! Dies erfüllt mithin den Straftatbestand der Wilderei und kann mit Geldstrafen bis hin zur Einziehung des zum Transport benutzten Fahrzeugs bestraft werden.“
Kaskoversicherung zahlt eigenen Schaden
Durch die Haftpflichtversicherung werden die Kosten für die Schäden am eigenen Fahrzeug nicht erstattet. Schäden am Fahrzeug, die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild entstanden sind, dazu gehören beispielsweise Wildschwein, Reh, Hirsch, Fuchs oder Hase, reguliert aber die Teil- oder Vollkaskoversicherung.
Dr. Herzog rät auf jeden Fall bei einem Unfall noch vor Ort die Polizei und zeitnah dann die Versicherung zu informieren. Für die Versicherung ist es wichtig zu dokumentieren, dass tatsächlich ein Wildunfall mit Haarwild stattgefunden hat.
„Hier reicht oft ein Foto vom Wild bzw. der Unfallstelle“, so der Anwalt.
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