
Übersicht Bußgeldtatbestände und wichtige Verstöße bei E-Scootern
E-Scooter-Recht 2025: Welche Bußgelder drohen bei Handy, Rotlicht und Alkohol? Darf man trotz Führerscheinentzug fahren? Ist Fahren trotz Fahrverbot strafbar? Juristisch geprüft von Dr. Herzog Rechtsanwälte
Rechtsgrundlagen & Grundregeln für E-Scooter
E-Scooter sind Kraftfahrzeuge im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Es gelten daher die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Wichtige Regeln für E-Scooter im Überblick:
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Radweg nutzen, falls vorhanden; sonst Fahrbahn. Fahren auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen ist verboten.
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Nur eine Person pro E-Scooter, freihändig fahren oder Anhängen an Fahrzeuge ist untersagt.
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Handybenutzung während der Fahrt ist verboten, es sei denn, das Gerät ist in einer Halterung befestigt und wird nicht bedient.
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Mindestalter: 14 Jahre.
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Kein Führerschein erforderlich.
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Versicherungspflicht (§ 2 eKFV): Eine gültige Versicherungsplakette muss am E-Scooter angebracht sein.
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Fahren ohne Versicherung kann als Straftat nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) verfolgt werden.
Bußgelder bei typischen E-Scooter-Verstößen
| Verstoß | Regelfolge |
|---|---|
| Fahren ohne Versicherungsplakette | 40 € (ggf. Straftat, § 6 PflVG) |
| Fahren ohne Betriebserlaubnis („frisiert“) | 70 € |
| Fahren auf Gehweg oder in Fußgängerzone | 20–30 € |
| Nebeneinanderfahren | 15–30 € |
| Zu zweit auf einem Scooter | 10 € |
| Abbiegen ohne Handzeichen | 10 € |
| Handy während der Fahrt benutzt | 100 € + 1 Punkt |
| Rotlichtverstoß (< 1 Sekunde Rot) | 60 € + 1 Punkt |
| … mit Gefährdung oder Sachbeschädigung | 100–120 € + 1 Punkt |
| Rot länger als 1 Sekunde missachtet | 100 € + 1 Punkt |
| … mit Gefährdung oder Sachbeschädigung | 160–180 € + 1 Punkt |
Fahrverbot vs. Führerscheinentzug – was gilt beim E-Scooter?
Fahren trotz Fahrverbot = Straftat (§ 21 StVG)
Wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl gegen ihn ein Fahrverbot nach § 25 StVG oder § 44 StGB verhängt wurde, macht sich strafbar. Das gilt ausdrücklich auch für E-Scooter, da sie rechtlich Kraftfahrzeuge sind.
Rechtsfolge: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG). Auch fahrlässiges Handeln ist strafbar (§ 21 Abs. 2 StVG).
WICHTIG:
Ein Fahrverbot ist also kein „Autoverbot“, sondern untersagt das Führen jeglicher Kraftfahrzeuge, einschließlich E-Scootern.
Führerscheinentzug (Entziehung der Fahrerlaubnis)
E-Scooter dürfen trotz eines Führerscheinentzugs gefahren werden, da sie fahrerlaubnisfrei sind. Ein Entzug der Fahrerlaubnis betrifft nur Fahrzeuge, für die ein Führerschein erforderlich ist.
Besteht allerdings zusätzlich ein Fahrverbot, wäre das Fahren mit dem E-Scooter strafbar nach § 21 StVG.
Alkohol und E-Scooter: Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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Ab 0,5 ‰ (ohne Ausfallerscheinungen): Ordnungswidrigkeit mit 500 € Bußgeld, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot (§ 24a StVG).
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Ab 1,1 ‰: Regelmäßig Straftat nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr). Hier droht der Entzug der Fahrerlaubnis für fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge und eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
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Unter 21 Jahre oder in der Probezeit: 0,0 ‰-Grenze (§ 24c StVG).
Gerichte prüfen im Einzelfall, ob die starre 1,1 ‰-Grenze für E-Scooter immer gilt; tendenziell wird sie jedoch derzeit weiterhin herangezogen.
„Frisieren“ und Tuning – doppelt gefährlich
Wird ein E-Scooter technisch verändert, sodass er schneller als 20 km/h fährt, erlischt die Betriebserlaubnis. Der Versicherungsschutz entfällt und der Fahrer haftet im Schadensfall persönlich.
Zudem drohen Bußgelder, Strafverfahren und die Beschlagnahmung des E-Scooters.
Haftung nach Unfällen mit E-Scootern
Die Gefährdungshaftung des Halters nach § 7 StVG gilt nicht für E-Scooter, da sie bauartbedingt nicht schneller als 20 km/h fahren (§ 8 Nr. 1 StVG).
Gemäß § 1 eKFV sind danach Elektrokleinstfahrzeuge Fahrzeuge mit einem elektrischen Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit zwischen 6km/h und 20km/h, weshalb sie aus der Gefährdungshaftung gem. § 8 StVG herausfallen. Der E-Scooter als batteriegetriebener Roller ist damit zwar ein Kraftfahrzeug, für ihn ist aber bei einer Geschwindigkeit nach Maßgabe des § 1 eKFV die gefährdungshaftungsnorm des § 7 StVG gem. § 8 StVG nicht einschlägig.
Das bedeutet: Der Halter haftet nicht automatisch ohne Verschulden.
Bei einem Unfall mit einem Auto haftet dagegen der Pkw-Halter verschuldensunabhängig nach § 7 StVG.
Bei Zusammenstößen mit Fußgängern oder Radfahrern gilt das Verschuldensprinzip – wer den Unfall verursacht, haftet.
Häufige Fragen aus der Praxis
- Darf ich trotz Führerscheinentzug E-Scooter fahren?
Ja, grundsätzlich ja – E-Scooter sind fahrerlaubnisfrei. - Darf ich trotz Fahrverbot E-Scooter fahren?
Nein. Fahren trotz Fahrverbot ist eine Straftat nach § 21 StVG. - Welche Strafen drohen bei Rotlicht- oder Handyverstößen?
Bußgeld zwischen 60 € und 100 € sowie 1 Punkt in Flensburg. - Wie ist die Promillegrenze beim E-Scooter?
Ab 0,5 ‰ Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 ‰ in der Regel Straftat.
Fazit
E-Scooter sind keine Spielzeuge, sondern Kraftfahrzeuge im rechtlichen Sinn. Bei Verstößen gelten oft dieselben Sanktionen wie für Autofahrer.
Besonders wichtig:
Wer während eines Fahrverbots mit einem E-Scooter fährt, begeht eine Straftat nach § 21 StVG.
Auch Alkohol, Handy am Lenker oder Fahren zu zweit können empfindliche Bußgelder und Punkte nach sich ziehen.
Wer die Verkehrsregeln beachtet und seinen E-Scooter ordnungsgemäß versichert, vermeidet nicht nur Strafen, sondern auch Haftungsrisiken.
Dr. Herzog Rechtsanwälte – Stand: 15. Oktober 2025
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