
Betrunken aufs Rad – Damit wirklich bald Schluss?
Betrunken aufs Fahrrad – Ist damit bald wirklich Schluss?
Sturzbetrunken im Verkehr – für Fahrradfahrer oft kein Problem. Denn wenn sie nicht mehr als 1,6 Promille haben und unauffällig radeln, sind sie kaum zu belangen. Für Radler gibt es nämlich keinen sog. “Gefahrengrenzwert”, also einen Wert, bei dem angenommen wird, dass man sein Fahrzeug nicht mehr sicher führen kann – und mit einem Ordnungsgeld rechnen muss. Das könnte sich bald ändern. «1,6 Promille, das ist schon reichlich», findet der Präsident des Verkehrsgerichtstages, Kay Nehm. «Dieser Wert ist nicht mehr zeitgemäß», sagt auch Jürgen Koglin, Vizepräsident des Automobil-Clubs Verkehr (ACV). «Wer kein vierrädriges Fahrzeug mehr unter Kontrolle hat, hat auch kein zweirädriges mehr im Griff.»
Experten bemängeln Ungleichgewicht bei Promillegrenzen
Für Kraftfahrer liegt diese Grenze bei 0,5 Promille. Gegen dieses Ungleichgewicht machen Experten mobil: Beim 53. Verkehrsgerichtstag (VGT) im niedersächsischen Goslar soll das Thema «Radfahrer und Alkohol» Ende Januar 2015 eine zentrale Rolle spielen. 2013 gab es nach einer vom ACE Auto Club Europa veröffentlichten Studie in Deutschland rund 77.000 Unfälle mit Personenschaden, in die Fahrradfahrer verwickelt waren. Mehr als 3.400 dieser Radler waren betrunken. Neuere Untersuchungen zeigten, dass alkoholbedingte Ausfallerscheinungen bei Fahrradfahrern bereits ab 1,1 Promille stark zunähmen. Nach einer Studie des Gesamtverbandes der deutschen Versicherer (GDV) lassen sich bei diesem Wert «deutliche Einschnitte in der Fahrfähigkeit» feststellen.
Schon ab 0,3 Promille Wahrnehmungs-Einschränkungen
Entgegen landläufiger Vorstellungen gefährdeten betrunkene Radfahrer dabei nicht nur sich selbst, sondern auch andere Radfahrer und Fußgänger. Die Grenze für die strafbare absolute Fahruntüchtigkeit sollte deshalb auf den für Autofahrer geltenden Wert von auf 1,1 Promille gesenkt werden. «Man kann es nicht lassen, wie es jetzt ist», meint auch Hannelore Herlan von der Deutschen Verkehrswacht. «Der derzeitige Wert von 1,6 Promille ist viel zu hoch. Da kann man sich ordentlich viel hinter die Binde kippen, bis man den erreicht.» Dabei könne man schon ab 0,3 Promille Entfernung und Tempo eines Autos nicht mehr gut einschätzen. «Bei 0,5 Promille verschlechtert sich die Sehleistung», sagt Herlan. «Und bei 0,8 die Reaktionsfähigkeit.»
ADFC will Gefährdungsgrenzwert von 1,1 Promille
Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub (ADFC) möchte zwar, dass der Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille bestehen bleibt. Radler, die mit einem solchen Wert erwischt werden, verlieren auch den Führerschein. «Wir fordern aber daneben einen Gefährdungsgrenzwert von 1,1 Promille», sagte Sprecher René Filippek. Der ADFC sei überzeugt, dass sich dadurch Hunderte von Unfällen mit zum Teil schweren Folgen verhindern lassen. «Die Zeiten, in denen man auch als volltrunkener Fahrradfahrer ungeschoren davon kommt, sollten in jedem Fall vorbei sein», verlangt auch Christian Kellner, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Ab 1,1 Promille sollte ein Bußgeld fällig werden.
DAV gegen neue Promille-Grenze für Radfahrer
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) dagegen lehnt neue Promille-Grenzen für Radfahrer ab. «Wer alkoholisiert Auto führt, gefährdet massiv Leib und Leben Dritter», sagt Jörg Elsner, Vorsitzender der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. «Wer alkoholisiert Fahrrad fährt, gefährdet in aller Regel nur sich selbst.»
Quelle: Beck aktuell
Vorsicht bei Alkohol auch mit dem Fahrrad
Wir erleben es in der Kanzlei regelmäßig, dass es bei erheblich alkoholisierten Radfahrern zu schweren Unfällen bzw. Stürzen kommt. Ist dann eine Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille und mehr festgestellt worden, liegt ein strafbares Verhalten vor. Regelmäßig drpht für die Bloße Trunkenheitsfahrt ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe wegen fahrlässiger Trunkenheit im Strassenverkehr. Sind andere Verkehrsteilnehmer beteiligt, kann auch eine Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs drohen.
Achtung: Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) auch beim Radfahren
Dem nicht genug. Die Fahrerlaubnisbehörden werden regelmäßig über solche Verurteilungen informiert. Es ist dann vom Inhaber einer Fahrerlaubnis nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) eine medizinisch-psychologische Untersuchung durchzuführen. Legt er hier kein positives Gutachten vor, droht der Verlust der Fahrerlaubnis auch dann, wenn die eigentliche Fahrt nicht mit einem Kraftfahrzeug, sondern mit dem Rad erfolgte!
Weitere Tipps für Fahrradfahrer
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