
Interview: Das müssen Cannabispatienten im Straßenverkehr beachten
Aufklärung, Nachweise, Selbsteinschätzung: Das müssen Cannabispatienten im Straßenverkehr beachten
In unserem Blog finden Sie viele Informationen rund um das Thema Medizinalcannabis & Führerschein!
Mit welchen Hürden müssen sich Medizinalcannabispatienten beim Thema Führerschein & Fahrsicherheit befassen? Auf was müssen Cannabispatienten besonders achten?
Dr. jur. Marc Herzog, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Strafrecht und Versicherungsrecht, und Dr. med. Lisa Schmidberg, ärztliche Leiterin bei der Telemedizin-Plattform Algea Care (jetzt Bloomwell) im Interview zu den wichtigsten Themen rund um das Thema Straßenverkehr.
“Wie für alle Autofahrer:innen gilt auch für Cannabispatient:innen: Sie dürfen fahren, wenn sie fahrtüchtig sind. Wichtig ist dabei im ersten Schritt, eine Eingewöhnungsphase von etwa vier bis sechs Wochen hinter sich zu bringen, in der man das Auto stehen lässt. In dieser Phase schaut man gemeinsam mit dem/der behandelnden Arzt/Ärztin, wie das Medikament wirkt und der Körper auf die Einnahme reagiert. In dieser Zeit lernen Patient:innen auch, selbst kritisch einzuschätzen, ob sie sich beispielsweise mit Blick auf die Reaktionsgeschwindigkeit in der Lage sehen, ein Kraftfahrzeug zu führen. Es gibt hier keine vorgegebenen Werte, Patient:innen sind immer aufgefordert, ihre Fahrtüchtigkeit vor jedem Fahrtantritt zu evaluieren. Vor allem bei Patient:innen, die schon länger mit Cannabis behandelt werden, setzt in der Regel auch relativ schnell ein Gewöhnungseffekt ein.
(…)
Es gibt für Cannabispatient:innen keine gesetzliche Pflicht, spezielle Nachweise über ihre Behandlung mit sich zu führen. Allerdings empfehlen wir immer, für den Fall einer Verkehrskontrolle eine Rezeptkopie oder ein ausführliches ärztliches Attest mitzuführen, um auf Nachfrage den Patientenstatus belegen zu können. Auch ein Patientenausweis ist dafür eine gute Möglichkeit.
Allerdings ist es ein weit verbreiteter Irrglaube, dass ein ausführliches ärztliches Attest völlig von weiteren rechtlichen Überprüfungen entbindet. Die Frage, ob ein/e Patient:in grundsätzlich fahrtüchtig ist bzw. ein Kraftfahrzeug fahren darf, ist das Eine. Dass es jedoch auch im Nachgang einer Kontrolle zu Unannehmlichkeiten kommt, kann jedem/r Patienten/in passieren. Denn sobald eine Fahrerlaubnisbehörde davon Kenntnis erlangt, dass jemand Medizinalcannabispatient:in ist, wird von Amtes wegen automatisch ein Eignungsüberprüfungsverfahren eingeleitet. Das bedeutet, man prüft offiziell, ob der/die Patient:in für das Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Und auch wenn viele Patient:innen das als Schikane empfinden, ist es schlicht und ergreifend das Ausführen der gesetzlichen Regelung. Wenn eine Dauerbehandlung mit Arzneimitteln vorliegt, die die Leistungsfähigkeit beeinträchtigen können, muss die Fahrerlaubnisbehörde dem nachgehen und das individuell überprüfen, mindestens eine fachärztliche Begutachtung anordnen.”
Hier der Link zum vollständigen Interview:
https://www.presseportal.de/pm/156763/5315777
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