Führerschein weg nach einem Cannabis-Joint?
Führerschein weg nach einem Cannabis-Joint?
Wer nach Drogenkonsum Autofährt, sieht seinen Führerschein in Gefahr! Schon nach dem Konsum eines Joints kann bei einer Stunden später erfolgten Autofahrt grundsätzlich von der Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Die Fahrerlaubnisbehörde steht auf dem Standpunkt:
Wer Drogen nimmt, kann nicht Autofahren!
Nach der Fahrerlaubnisverordnung gilt grundsätzlich, dass bei der Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes keine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr besteht. Erfährt die Fahrerlaubnisbehörde vom Konsum, ist der Führerschein weg!
Eine Ausnahme gilt bei Cannabis:
Nur die regelmäßige Einnahme von Cannabis führt zur fehlenden Eignung. Wer dagegen nur gelegentlich Cannabis einnimmt bzw. nur einmalig Cannabis konsumiert hat, gilt prinzipiell (noch) als geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Aber:
Voraussetzung für eine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei einer gelegentlichen Einnahme von Cannabis ist stets, dass zwischen dem Konsum und Fahren getrennt wurde. Es darf auch beim Konsum kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen vorliegen. Auch dann, wenn sonstige Störungen der Persönlichkeit oder ein Kontrollverlust vorgelegen haben, ist eine Eignung nicht gegeben.
Auch bei einem einmaligen Konsum eines Joint gilt:
Wer mit dem psychoaktiven Wirkstoff von Cannabis “THC” (Tetrahydrocannabinol) beim Führen eines Kraftfahrzeuges erwischt wird, macht sich (wenn ansonsten von Fahrtüchtigkeit auszugehen ist) “nur” wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG strafbar. Der Bußgeldkatalog sieht hierfür regelmäßig 500 € Geldbuße, die Verfahrenskosten sowie ein Fahrverbot von einem Monat vor.
Ist die Aufregung nach der Kontrolle erst einmal verschwunden, wird ein solcher Bußgeldbescheid oft vorschnell akzeptiert. Der Gang zum Anwalt ist in den Augen vieler Mandanten kostspielig und man will ja schließlich kein Gerichtsverfahren! Das “böse Erwachen” kommt dann aber oftmals erst später:
Wenn die Fahrerlaubnisbehörde dann von der Polizei bzw. dem Kraftfahrtbundesamt von der Tat informiert wird, prüft sie von Amts wegen die Fahreignung. Wie oben dargelegt ist aber dann, wenn Cannabis vor dem Fahren konsumiert wurde (und sei es auch nur einmalig) gerade keine Trennung von Konsum und Fahren mehr gegeben. Es kann die Fahreignung fehlen.
Mischkonsum mit Alkohol: Fahreignung fehlt
Auch bei einem Beikonsum / Mischkonsum von / mit Alkohol fehlt dann die Fahreignung.
Grundsätzlich hat die Fahrerlaubnisbehörde bei Tatsachen, die geeignet sind, Bedenken gegen die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu begründen von Amts wegen die Fahreignung weiter zu überprüfen. Wenn für die Fahrerlaubnisbehörde die Abhängigkeit von Betäubungsmitteln bzw. die Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder aber auch eine missbräuchliche Einnahme von psychoaktivwirkenden Arzneimitteln oder anderen psychoaktiven Stoffen ersichtlich ist, wird regelmäßig ein ärztliches Gutachten von der Fahrerlaubnisbehörde zur Aufklärung gefordert werden. Wenn allerdings die Fahrerlaubnisbehörde von der fehlenden Eignung überzeugt ist, ist für eine weitere Überprüfung durch ein ärztliches Gutachten kein Raum. In diesem Fall kann ohne Gutachtensanforderung sofort der Entzug der Fahrerlaubnis ausgesprochen werden.
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Im Verwaltungsrecht gilt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Entscheidend ist auch immer die Vorgeschichte und die Zeit, die inzwischen vergangen ist!
Ist die Zeit zwischen der Tat der Überprüfung in der Fahreignung nur kurz, wird regelmäßig die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis durch einen Bescheid entziehen!
Auch gibt es Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, dass nach einem einmaligen Konsum noch kein Entzug der Fahrerlaubnis ohne weitere Abklärung möglich ist.
Lieber gleich zum Rechtsanwalt für Cannabisfragen
Es bietet sich daher an, schnellstmöglich nach der Tat einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht zu konsultieren. Der Anwalt wird gemeinsam mit dem Mandanten die richtige Strategie ausarbeiten. Er kann dann oftmals den Entzug der Fahrerlaubnis vermeiden. Der Anwalt kennt aber auch kompetente, seriöse Beratungsstellen die dann gemeinsam mit dem motivierten Fahrerlaubnisinhaber etwaige Bedenken gegen die Fahreignung ausräumen können. Wir beraten Sie auch bei Fragen rund um das Thema “medizinisches Cannabis”.
Nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf!
Sie haben einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl erhalten? Melden Sie diesen am besten gleich online hier:
Soforthilfe bei Bußgeldbescheid oder Strafbefehl
Aktuelle Beiträge
Angebot: Repräsentative Büroräume in zentraler Lage in Rosenheim zur Untermiete
Exklusive Bürogemeinschaft in Rosenheim für Rechtsanwälte und Steuerberater (m/w/d) Repräsentative Büroräume in zentraler Lage zur Untermiete Wir bieten...
Wie verhalte ich mich richtig nach einem Verkehrsunfall?
Ein Verkehrsunfall ist immer eine Stresssituation. Entsprechend schwer fällt es Unfallbeteiligten, einen kühlen Kopf zu bewahren und besonnen zu handeln. Da...