
Pressebericht OVB 30.01.20: “Betrunken auf Wirtin eingeschlagen”
OVB Bericht 30.01.2020:
“Betrunken auf Wirtin eingeschlagen
Raublinger Trio muss sich vor Gericht verantworten – Bewährungsstrafe für Haupttäter
Rosenheim – Weil sie im Rausch die Wirtin eines Nachtlokals körperlich attackiert hatten, mussten sich jetzt drei junge Männer aus Raubling vor dem Amtsgericht Rosenheim verantworten. Ein Rechtsgespräch sorgte schließlich dafür, dass der Prozess schnell beendet war und auf die Anhörung von zehn Zeugen verzichtet werden konnte.
In einem Rosenheimer Nachtlokal hatten zwei Raublinger Brüder und deren Freund kräftig dem Alkohol zugesprochen“. Bei der späteren Blutalkohol-Kontrolle stellte sich heraus dass alle drei weit über zwei Promille aufzuweisen hatten.
Wohl deshalb hatten sie sich im Lokal auch daneben benommen, sodass sich die Wirtin gezwungen sah, die Männer des Lokals zu verweisen. Was die Gruppe allerdings nicht auf sich sitzen lassen wollte. Einer der Brüder schlug auf die Wirtin ein, der zweite auf deren Sohn, bevor sie schließlich das Weite suchten.
Ausfällig gegenüber der Polizei
Von der Wirtin alarmiert wurde das Trio in der Taxisstraße durch eine Polizeistreife gestellt und kontrolliert. Dabei kam es erneut zu Ausfällen des Trios. Erhebliche Gewaltaufwendung durch die Beamten war notwendig, um die Angeklagten, drei Raublinger im Alter von 26 bis 29 Jahren, zur Raison und schließlich zur Polizeiinspektion Rosenheim zu bringen.
Einer der Verteidiger, Dr. Marc Herzog, bat bereits zu Beginn des Verfahrens um ein Rechtsgespräch, das dazu führte, dass die Angeklagten nicht nur umfassend geständig waren, sondern sich auch bei allen Tatopfern persönlich entschuldigten. Was von den Opfern letztlich auch akzeptiert wurde.
Prozess kostet Bundeswehrkarriere
Im Rahmen einer Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und den drei Verteidigern, den Rechtsanwälten Dr. Marc Herzog, Beate Marschall und Maximilian Hoh, kam man überein, dass nur der älteste der Brüder mit einer Haftstrafe belegt werden sollte – und diese könne man zur Bewährung aussetzen. Allerdings kam diesen seine Verfehlung doppelt teuer. Er hatte sich nämlich als Zeitsoldat um eine Dauerverpflichtung bei der Bundeswehr beworben, die diese im Hinblick auf das Verfahren ablehnte. Die Beiden anderen Angeklagten sollten – weil sie sich weit weniger aggressiv verhalten haben sollen – mit Geldstrafen belegt werden.
Damit konnte auf die Einvernahme von zehn Zeugen verzichtet werden, was das Verfahren letztlich erheblich verkürzte. Entsprechend fielen dann auch die Plädoyers von Staatsanwaltsschaft und Verteidigung aus.
Der Vorsitzende Richter Stefan Tillman verkündigte am Ende folgende Urteile: Geldstrafen von 7500 und 5850 Euro und eine achtmonatige Haftstrafe für den 29-Jährigen, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.”
Quelle / Zitat: OVB (Oberbayerisches Volksblatt) vom 30.01.2020, Seite 12
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