Ihr Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht mit Netzwerk an Steuerberatern für eine wirksame Selbstanzeige!

Ihnen ist aufgefallen, dass Sie vielleicht vergessen haben, Einkünfte zu versteuern? Oder Sie haben vergessen, Einnahmen z.B. aus der Vermietung Ihrer Ferienwohnung bei AirBnB gegenüber dem Finanzamt zu melden? Vielleicht haben Sie größere Schenkungen erhalten und vergessen, diese bei den Steuerbehörden anzuzeigen? Wer z.B. Vermögen erbt oder geschenkt bekommt, muss das innerhalb von drei Monaten dem zuständigen Finanzamt mitteilen.

Verfahren wegen Steuerhinterziehung droht

Immer dann, wenn gegenüber den Finanzbehörden zu steuerlich erheblichen Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht werden, droht ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO.

Selbstanzeige kann zur Straffreiheit führen

Hier kann eine unverzügliche Selbstanzeige zur Straffreiheit führen. Durch eine Selbstanzeige nach § 371 AO geht derjenige straffrei aus, der gegenüber der Finanzbehörde zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt.

Nur eine wirksame Selbstanzeige führt zur Strafaufhebung!

Wer Steuern hinterzogen hat und durch die Abgabe einer Selbstanzeige Straffreiheit anstrebt, sollte daher unbedingt unverzüglich einen erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwalt oder Steuerberater aufsuchen.

Wir vermitteln Ihnen einen erfahrenen Steuerberater / Wirtschaftsprüfer! 

Kompetenznetzwerk Steuerberater

Wir verfügen über ein Kompetenznetzwerk an Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, die schon im Vorfeld eines Steuerstrafverfahrens eine wirksame Selbstanzeige fertigen können.

Warten Sie nicht ab und wenden Sie sich zeitnah an uns!

Wir vermitteln Ihnen einen versierten Steuerberater / Wirtschaftsprüfer, der Sie auch bei einer Selbstanzeige unterstützt, so dass es gar nicht erst zu einem Steuerstrafverfahren kommen muss.

Sie haben ein Problem im Steuerstrafrecht in Rosenheim und benötigen Hilfe bei einer Selbstanzeige? Die Rechtsanwälte von Dr. Herzog Rechtsanwälte in Rosenheim verfügen über Erfahrung und ein Kompetenznetzwerk im Steuerstrafrecht  und beraten Sie gerne.

Vor Gericht oder außergerichtlich in beratender Funktion vertreten wir Ihre Interessen mit hoher fachlicher Kompetenz.

Lieber gleich zum Rechtsanwalt!

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