Sie erhalten medizinisches Cannabis? Sie sind Cannabispatient und haben juristische Fragen?
Ihr Rechtsanwalt rund um Medizinal-Cannabis!
Sie bekommen bereits „Cannabis auf Rezept“ oder Sie interessieren sich für die Verordnung von medizinischem Cannabis? Welche Auswirkungen hat die eine Behandlung mit medizinischen Cannabisprodukten auf Ihren Führerschein? Was müssen Sie bei einer Verkehrskontrolle nach dem Konsum von Cannabis beachten? Wie können Sie den medizinische verordneten und damit „legalen Konsum“ am besten darlegen?
Wir beraten Sie juristisch rund um das Thema medizinisches Cannabis. Wir geben Ihnen auch Tipps rund um Ihren Führerschein!
Wie bekomme ich Cannabis auf Rezept?
Medizinisches Cannabis kann nach Auffassung vieler spezialisierter Ärzte eine wirksame Behandlungsmethode für viele Krankheitsbilder sein. Für Schmerzpatienten, Patienten mit Schlafstörungen, Angstzuständen u.v.a.m. soll die Verordnung von Cannabis eine hilfreiche und wirksame Alternativ zu „traditionellen chemischen Arzneimitteln“ sein. Schon Seit März 2017 gibt es „Cannabis auf Rezept„. Patienten können sich also z.B. Cannabisblüten statt synthetischer Schmerzmittel von einem Arzt verschreiben lassen.
Darf ich weiter Autofahren? Was ist mit meiner Fahreignung?
Ob die Fahreignung bei stabiler Dauermedikation gegeben ist, kann nur im Einzelfall beurteilt werden. Generell muss im Falle einer Dauermedikation eine umfassende ärztliche Beratung des Patienten hinsichtlich einer möglichen Beeinträchtigung erfolgen. Der Patient soll über mögliche Risiken, auch in Hinsicht auf die Verkehrssicherheit, über eine mögliche maximale Beeinträchtigung und vor allem über die Zeitspanne in der Einstellungsphase, während der Beeinträchtigungen zu erwarten sind, aufgeklärt werden. Bestehen im Einzelfall Zweifel an der körperlichen oder geistigen Eignung des Patienten, sollte nach § 11 II FeV in der Regel ein ärztliches Gutachten angeordnet werden und gemäß Anlage 4 FeV Nr. 9.6.2 aufgrund der Dauerbehandlung mit Arzneimitteln eine Überprüfung der psychophysischen Leistungsfähigkeit erfolgen.
Einhaltung der ärztlichen Verordnung zwingend
Wird medizinisches Cannabis nicht entsprechend der ärztlichen Verordnung eingenommen, besteht nach Nr. 9.4 der Anlage 4 zur FeV keine Fahreignung.
Bei einer Dauerbehandlung mit Medizinal-Cannabis kommt es für die Frage der Fahreignung darauf an, ob der Betroffene
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- Cannabis zuverlässig nur nach der ärztlichen Verordnung einnimmt,
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- keine dauerhaften Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit festzustellen sind,
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- die Grunderkrankung für sich genommen der sicheren Verkehrsteilnahme nicht im Wege steht und
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- der Betroffene verantwortlich mit dem Medikament umgeht, insbesondere nicht fährt, wenn die Medikation verändert wird.
Im Falle des Beigebrauchs von illegalem Cannabis oder fahreignungsrelevantem Mischkonsum mit Alkohol besteht bei Cannabispatienten aber keine Fahreignung (vgl. VGH München, Beschluss v. 29.04.2019 – 11 B 18.2482).
Cannabis-Patient klagt erfolgreich auf Erteilung der Fahrerlaubnis
Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf vom 24.10.2019 (Urt. v. 24.10.2019, Az. 6 K 4574/18) darf ein Cannabispatient trotz des Konsums von Cannabis als Autofahrer am Straßenverkehr teilnehmen. Das Gericht gab einer Klage eines Cannabis-Konsumenten gegen den Ablehnungsbescheid der Fahrerlaubnisbehörde statt. Zuvor hatte der Rhein-Kreis Neuss es abgelehnt, einem Cannabis-Patienten eine Fahrerlaubnis neu zu erteilen. Zu Unrecht! So hat es das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden und der Klage des Mannes gegen den Ablehnungsbescheid der Fahrerlaubnisbehörde stattgegeben. Ein medizinisch-psychologische Gutachten bestätigte dem Cannabispatienten seine psychophysische Leistungsfähigkeit. Grundlage für die Entscheidung war also das vorgelegte medizinisch-psychologische Gutachten (MPU). Das hatte dem Kläger eine ausreichende psycho-physische Leistungsfähigkeit attestiert. Und dies auf der Grundlage, dass die Gutachter zu der Einschätzung kamen, dass der Kläger im Falle einer erteilten Fahrerlaubnis die Einnahme von Medizinal-Cannabis nicht vom Führen von Kraftfahrzeugen werde trennen können, er also aller Voraussicht nach unter dem Einfluss von (medizinisch verordnetem) Cannabis Auto fahren werde.
Ihr Rechtsanwalt rund um Medizinal-Cannabis!
Zum Thema Medizinal-Cannabis haben wir schon einige Tipps in unseren weiteren Blogbeiträgen:
Medizinisches Cannabis auf Rezept und Fahreignung: Darf ich Auto fahren?
Positive Fahreignung nach Umstieg auf medizinisches Cannabis
Bei Problemen mit der Fahrerlaubnis besser gleich zum Rechtsanwalt!
Die Rechtslage ist oft für Laien nicht leicht zu durchschauen. Auch wenn Ihnen Cannabis ärztlich verordnet wurde, können einige Probleme im Zusammenhang mit dem Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr und den Fahrerlaubnisbehörden entstehen. Wir empfehlen Ihnen daher, die Dinge nicht selbst in die Hand zu nehmen.
„Ohne Anwalt sag´ ich nichts!“
Natürlich gilt auch bei einer Kontrolle nach Cannabiskonsum die eiserne Regeln gegenüber der Polizei „Ohne meinen Anwalt sag´ ich nichts und wirke auch nicht an Test mit!“ Wir beraten Sie aber auch dann, wenn Sie Cannabispatient und auf die regelmäßige Einnahme von ärztlich verordnetem Cannabis angewiesen sind!
Aber auch bei Korrespondenz mit den Fahrerlaubnisbehörden sollten sich immer zeitnah anwaltlich beraten lassen.
Es geht um Ihre Fahreignung und damit Ihre Fahrerlaubnis!
Unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen gerne!
Kontaktieren Sie uns am besten zeitnah!
Fragen zur ärztlichen Verordnung von Cannabis?
Sie sind z.B. Schmerzpatient und haben rechtliche Fragen rund um das Thema „Verordnung von medizinischen Cannabis und Fahreignung„? Kontaktieren Sie uns. Wir verfügen auch über ein Netzwerk von spezialisierten Ärzten, die sich auf dem Gebiet der Schmerztherapie und der Verordnung von medizinischem Cannabis engagiert weiterbilden! Fragen Sie uns nach Experten für auf Cannabis basierende Behandlungen. Es gibt bereits zahlreiche, hochspezialisierte und seriöse Ärzte mit professionellen, fundierten Therapierichtlinien. Bei spezialisierten Ärzten wird vor allem auch die Exploration und Behandlung mit medizinischem Cannabis durch ständige medizinische und technische Innovation komplett neu dokumentiert und umgesetzt. Deutschland bietet sehr innovativste rechtliche Rahmenbedingungen, die es Ärzten ermöglicht, routinemäßig Behandlungen auf Cannabisbasis anzubieten. Die notwendige umfangreiche Dokumentation sowie Vorschriften belastet jedoch viele Ärzte. Oft wird – nach den Angaben unserer Mandanten – den Patienten die Behandlung mit medizinischem Cannabis verweigert oder gar nicht angeboten, obwohl dies möglicherweise eine äußerst wirksame Option zur Linderung oder sogar Heilung verschiedener chronischer Krankheiten sein kann.
Lieber gleich zum Rechtsanwalt für Cannabisfragen
Es bietet sich daher an, schnellstmöglich nach der Tat oder einem Brief von der Verwaltungsbehörde einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht zu konsultieren. Der Anwalt wird gemeinsam mit dem Mandanten die richtige Strategie ausarbeiten. Er kann dann oftmals den Entzug der Fahrerlaubnis vermeiden. Der Anwalt kennt aber auch kompetente, seriöse Beratungsstellen die dann gemeinsam mit dem motivierten Fahrerlaubnisinhaber etwaige Bedenken gegen die Fahreignung ausräumen können. Wir beraten Sie auch bei Fragen rund um das Thema „medizinisches Cannabis“.
Nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf!