bei einem Vorwurf im Steuerstrafrecht:

Wenn Sie uns als Rechtsanwalt wegen angeblichen Vorwurfes im Steuerstrafrecht beauftragen wollen, benötigen wir nur wenige Unterlagen.

  1. Bitte lassen Sie uns ein ggf. vorliegendes Schreiben der Behörde (z.B. Mitteilung über die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens durch das Finanzamt) oder eines Gerichts (Beschluss, Strafbefehl, Anklage etc.) einschließlich eines ggf. vorhandenen gelben Zustellungsumschlages zukommen.
  2. Außerdem benötigen wir unseren
    Mandantenfragebogen sowie unsere
    Strafprozessvollmacht.
    Füllen Sie diese Dokumente bitte vollständig aus und senden Sie uns diese unterschrieben zurück.
  3. Falls Sie über eine Rechtschutzversicherung bzw. D&O-Versicherung verfügen, teilen Sie uns vorsorglich Name, Anschrift und Versicherungsnummer mit. Allerdings lehnen Rechtsschutzversicherer regelmäßig eine Kostenübernhame bei Vorsatzdelikten ab.

Sobald die Unterlagen vollständig vorliegen, werden wir sofort für Sie tätig. Wir klären mit Ihnen dann auch die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren!

Checkliste Steuerstrafrecht:

  • Fragebogen für Neumandate ausgefüllt und unterschrieben?
  • Vollmacht Strafrecht ausgefüllt und unterschrieben?
  • Schreiben der Behörde / des Gerichts mit ggf. mit (gelbem) Umschlag beigefügt?
  • falls vorhanden: letztes Schreiben der Rechtsschutzversicherung / D&O-Versicherung in Kopie beigelegt?

Scannen / kopieren Sie alle Unterlagen und reichen Sie uns dies ausgefüllt und unterschrieben schnellstmöglich ein!

Wir stehen persönlich zur Verfügung! Oder Sie nutzen unsere 24-Stunden-Online-Hilfe!

Sie können sich aber auch per Fax oder E-Mail an uns wenden!

Vertragsrecht Rechtsanwalt Rosenheim

FRAGEBOGEN STRAFBEFEHL

Hier finden Sie unseren Fragebogen für Neumandate!

Polizeiauto Strafrecht Rosenheim

VOLLMACHT STRAFBEFEHL

Hier finden Sie unsere Vollmacht für Strafsachen!

Sie suchen einen Rechtsanwalt im Steuerstrafrecht? Sie brauchen Hilfe von einem im Steuerstrafrecht erfahrenen Rechtsanwalt? Bei Dr. Herzog Rechtsanwälte in Rosenheim stehen Ihnen auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwälte und ein Fachanwalt für Verkehrsrecht und ein Fachanwalt für Strafrecht mit Rat und Tat zur Seite!

Beauftragen Sie uns frühzeitig! Sie haben das Recht, jederzeit einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Von diesem Recht sollten Sie auch sofort Gebrauch machen!

  • Rufen Sie uns an:
    0 80 31 / 40 99 88 - 0 oder
    senden Sie uns Ihre Nachricht hier!
  • Was interessiert Sie? Welche Frage haben Sie? Wie können wir helfen?
  • Anfragen werden nur mit gültiger Telefonnummer beantwortet! - Wo können wir Sie am besten tel. erreichen? (Format: 0163/1611089)
  • Ziehe Dateien hier her oder
    Akzeptierte Dateitypen: pdf, Max. Dateigröße: 2 GB.
      Wenn Sie uns unverbindlich ein Dokument zukommen lassen wollen, können Sie hier bis zu 3 Dateien einfügen!
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    Unsere Anwälte im Steuerstrafrecht

    Dr. jur. Marc Herzog

    Kontaktdaten

    Telefon/Telefax

    Telefon: 08031 409988-0
    Telefax: 08031 409988-88

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    Dr. Herzog Rechtsanwälte
    An der Burgermühle 4
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