Durchsuchung beim Beschuldigten
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Durchsuchung beim Familienmitglied
Gegen ein Familienmitglied wird ermittelt und die Wohnung durchsucht? Rufen Sie sofort unseren Rechtsanwalt an! Wir vertreten Sie professionell!
Schreck am frühen Morgen?
Eine Wohnungsdurchsuchung ist für den Beschuldigten, noch dazu, wenn zuvor noch überhaupt nicht bekannt war, dass ein Ermittlungsverfahren geführt wird – oftmals ein gravierender Eingriff.
Hinzu kommt, dass Wohnungsdurchsuchungen regelmäßig in den frühen Morgenstunden durchgeführt werden und man nicht gerechnet hat, dass es zu einer solchen strafprozessualen Maßnahme kommt.
Eine Durchsuchung geht in der Regel – sofern keine Gefahr in Verzug vorliegt – ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss voraus.
In diesem Fall sollten Sie sich in jedem Fall eine Abschrift des Durchsuchungsbeschlusses zeigen und aushändigen lassen.
Oftmals ist in dem zugrunde liegenden Durchsuchungsbeschluss genau bezeichnet, nach welchen Gegenständen bzw. Dokumenten gesucht werden soll.
Meist macht es Sinn, im Falle eines rechtmäßigen Durchsuchungsbeschlusses proaktiv mit den anwesenden Ermittlungsbeamten zusammen zu arbeiten und die gesuchten Gegenstände/Urkunden herauszugeben, um eine weitere, bzw. möglicherweise wesentlich beeinträchtigendere Durchsuchung zu verhindern.
Sollten Polizeibeamte mit einem Durchsuchungsbeschluss vor Ihrer Tür stehen, heißt es zunächst Ruhe zu bewahren.
Bitte berücksichtigen Sie, dass das Recht auf die Anwesenheit von Durchsuchungszeugen besteht. Scheuen Sie sich zudem nicht darum zu bitten, vor Fortführung der Durchsuchungsmaßnahme zunächst mit einem Verteidiger Kontakt aufnehmen zu dürfen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass das Recht auf die Anwesenheit von Durchsuchungszeugen besteht. Scheuen Sie sich zudem nicht darum zu bitten, vor Fortführung der Durchsuchungsmaßnahme zunächst mit einem Verteidiger Kontakt aufnehmen zu dürfen.
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