Immer Vorsicht nach Konsum von Cannabis: THC sogar noch Wochen nachweisbar
Wie lange ist THC im Blut nachweisbar? Kann mir auch Tage nach dem Kiffen THC im Blut nachgewiesen werden?
Vorsicht: Grenzwert kann noch Tage nach dem Konsum überschritten werden
Die Nachweisbarkeit von THC (Tetrahydrocannabinol) im Blut hängt von mehreren Faktoren ab, einschließlich der Konsummenge, der Häufigkeit des Konsums, des individuellen Stoffwechsels, der Konstitution und des Testverfahrens.
Hier sind einige allgemeine Informationen zur Nachweisbarkeit von THC im Blut:
- Einmalkonsum:
- Nach einem Einmalkonsum von Cannabis kann THC noch Regel für etwa bis 8 Stunden im Blut nachweisbar sein.
Wir empfehlen eine Wartezeit von zwölf Stunden einzuhalten, bevor man sich wieder ans Steuer eine Kraftfahrzeuges setzt
Ist der Wirkstoffgehalt allerdings nicht bekannt oder höher ist bzw. wurde intensiv, also eine größere Menge Cannabis konsumiert oder oral eingenommen, sollte die Wartezeit bis zur Verkehrsteilnahme mindestens 24 Stunden betragen.
- Nach einem Einmalkonsum von Cannabis kann THC noch Regel für etwa bis 8 Stunden im Blut nachweisbar sein.
- Gelegentlicher Konsum:
- Bei gelegentlichen Nutzern (ein paar Mal im Monat) kann THC bis zu über 24 Stunden im Blut nachweisbar sein.
- Regelmäßiger Konsum:
- Bei regelmäßigen Konsumenten (mehrmals pro Woche) kann THC bis mehreren Tagen im Blut nachweisbar sein.
- Chronischer Konsum:
- Bei chronischen, täglichen Konsumenten kann THC zum Teil sogar mehrere Wochen im Blut nachweisbar sein. In extremen Fällen kann es bis zu 30 Tage oder länger dauern, bis THC aus dem Blut eliminiert ist.
Je nach Konsumhäufigkeit und Konsumintensität sollten sie besonders kritisch und vorsichtig sein. Lieber warten Sie zu lange, als zu kurz mit der Teilnahme am Straßenverkehr!
Es ist wichtig zu beachten, dass die aktiven Metaboliten von THC (wie THC-COOH) länger im Körper verbleiben und in anderen Körperflüssigkeiten wie Urin, Haaren und Speichel unterschiedlich lange nachweisbar sind:
- Urin: THC-COOH kann bei gelegentlichen Nutzern bis zu 3 Tage und bei regelmäßigen Nutzern bis zu 30 Tage oder länger nachweisbar sein.
- Haar: THC kann – je nach Haarlänge – viele Monate im Haar nachweisbar sein, da Haaranalysen eine langfristige Historie des Konsums zeigen.
- Speichel: THC ist in der Regel für etwa 1 bis 3 Tage nachweisbar, abhängig von der Häufigkeit des Konsums.
Die oben genannten Zeitrahmen sind allgemeine Schätzungen und können je nach individuellen Unterschieden variieren. Für genaue Ergebnisse und spezifische Situationen ist es ratsam, einen medizinischen Fachmann oder ein spezialisiertes Labor zu konsultieren.
Merkblatt der DGVP zur Wartezeit nach Konsum von Cannabis vor Verkehrsteilnahme
Die DGVP, Deutsche Gesellschaft für Verkehrspsychologie empfiehlt in ihrem Merkblatt eine Wartezeit von 12 Stunden nicht zu unterschreiten, denn fahrsicherheitsrelevante Beeinträchtigungen könnten auch unter 3,5 ng/ml auftreten. Bei täglichem oder mehrfach täglichem Hochkonsum sei eine Verkehrsteilnahme in der Regel grundsätzlich ausgeschlossen und sollte erst nach einer längeren Abstinenz über mehrere Wochen wieder in Erwägung gezogen werden.
Verursacht man unter THC-Einfluss einen Unfall und wird vor Gericht eine relative Fahrunsicherheit aufgrund der Cannabiswirkung angenommen, kann es auch unterhalb des OWi-Grenzwerts zu einer Verurteilung wegen einer Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis kommen.
Unser Tipp: Prüfen Sie vor jeder Fahrt ihre Fahrtüchtigkeit besonders kritisch
Es sind sicher Speicheltests mit hoher Empfindlichkeit als Vorscreening sinnvoll, um sich nicht des Vorwurfs einer Fahrt unter THC-Einfluss mit erheblichen Konsequenzen für Ihre Fahrerlaubnis auszusetzen.
Seit 22.08.24 gilt der neue THC-Grenzwert der von der unabhängigen Expertengruppe mit nun 3,5 ng/ml vorgeschlagen und nun auch umgesetzt wurde. Somit kam es zu der lange erwarteten Anpassung des THC-Grenzwert im Straßenverkehr.
Ab 3,5 ng/ml THC im Blutserum sicheres Führen eine Kraftfahrzeuges eingeschränkt
Für § 24a StVG wurde ein gesetzlicher Wirkungsgrenzwert von 3,5 ng/ml THC Blutserum festgesetzt. Bei Erreichen dieses THC-Grenzwertes ist nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges nicht fernliegend, aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginnt.
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum hat.
Es droht bei Ersttäter mindestens ein Bußgeldbescheid mit Fahrverbot. Beim Wiederholungstäter kann neben einer deutliche höheren Geldbuße und eine längeren Fahrverbot auch eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden.
Absolutes Alkoholverbot bzw. kein Mischkonsum Cannabis & Alkohol
Hierbei ist für Cannabiskonsumenten zudem auch das absolute Alkoholverbot am Steuer zu beachten.
Besser gleich zum Rechtsanwalt
Wurde Sie kontrolliert und droht ein Bußgeldverfahren? Dann sollten Sie besser gleich einen Rechtsanwalt für Cannabisrecht beauftragen. Der Anwalt kann Ihnen die richtige Strategie zeigen und die Weichen stellen, damit Sie im besten Fall Ihren Führerschein behalten können.
Sie brauchen Hilfe? Hier können Sie uns rund um die Uhr gleich online beauftragen.
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