Wer kennt dieses Schild?
Schon seit 2020!
Schon im Jahr 2020 wurde ein neues Überholverbot in die Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgenommen.
Immer Mindestüberholabstand beachten
Innerorts gilt grundsätzlich immer ein Mindestüberholabstand von 1,5 Metern, außerorts sind es 2 Meter. Vor der Änderung schrieb die StVO lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor.
Überholverbot zum Schutz einspuriger Fahrzeuge
Das Verkehrszeichen „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“ (StVO VZ 277.1) dient seit Mitte Dezember 2022 vor allem dem Schutz der Radfahrern. Auf Strecken mit einer geringen Breite der Fahrbahn soll das Überholen von Radfahrern mit dem Kfz unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern auf der sichergestellt werden.
Wer an Radfahrern vorbeifahren oder sie überholen will, muss vorsichtiger sein als zuvor: Nun kann außerdem das Schild 277.1 darauf hinweisen, wenn das Überholen von Zweirädern komplett verboten ist
Mit dem neuen Verkehrsschild soll Überholen an schmalen Abschnitten unterbunden werden.
Achtung Bußgeld und Punkte
Wo dieses Schild steht, dürfen Autofahrer keine Radfahrer überholen (Ausnahme: Lastenräder mit drei Rädern gelten als zweispurig). Die genauen Regeln dazu erklärt § 5 IV StVO. Wer dagegen verstößt, riskiert 70 EUR Geldbuße und 1 Punkt im FAER.
Weitere Highlights der neuen Schilder
Im Zuge der StVO-Novelle wurden auch weitere Zusatzschilder eingeführt.
Sinnbild Besetzung mit min. 3 Personen
Dieses Sinnbild steht für „Personenkraftwagen oder Krafträder mit Beiwagen, die mit mindestens 3 Personen besetzt sind“.
Zusatzzeichen Carsharing
Das Carsharing-Schild wird als Zusatzzeichen zum Verkehrszeichen „Parken“ verwendet, um Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge zu kennzeichnen.
Habt Ihr weitere Highlights aus dem Schilderwald?
Schreibt uns und schickt uns Fotos!
Aktuelle Beiträge
Wie verhalte ich mich richtig nach einem Verkehrsunfall?
Ein Verkehrsunfall ist immer eine Stresssituation. Entsprechend schwer fällt es Unfallbeteiligten, einen kühlen Kopf zu bewahren und besonnen zu handeln. Da...
Immer Vorsicht nach Konsum von Cannabis: THC sogar noch Wochen nachweisbar
Die in § 44 des am 01.01.2024 in Kraft getretenen KCanG (Konsumenten-Cannabisgesetz) eingesetzte unabhängige Expertengruppe hat ihr Ergebnis zu einer...