
Maskenpflicht Rosenheim
Maskenpflicht in Stadt und Landkreis Rosenheim in Kraft
Ab 22.04.2020 gilt im Stadtgebiet und im Landkreis Rosenheim eine allgemeine Pflicht zum Tragen von Masken. Gemeint sind damit Schutztücher, die über Mund und Nase getragen werden und das Infektionsrisiko für Dritte verringern sollen
Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln
Die Maskenpflicht gilt bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs (z.B. Bus u.a.) und beim Betreten von Geschäften des Einzelhandels. Alle Benutzer der öffentlichen Verkehrsmittel inklusive der Bediensteten sind daher zum Tragen verpflichtet.
Maskenpflicht in Geschäften des Einzelhandels
Dies gilt auch beim Einkaufen:
“Alle Kunden und alle Angestellten der Einzelhandelsbetriebe mit direktem Kundenkontakt werden verpflichtet, während des gesamten Aufenthalts in allen geöffneten Ladengeschäften des Einzelhandels jeder Art eine hierfür geeignete textile Barriere im Sinne eines Mund-Nasen-Schutzes zu tragen.“
Was ist eine geeignete Maske?
In der Verfügung wird dazu angemerkt, dass auch selbstgenähte Stoffmasken und ggf. auch ein Schal ausreichend sein können:
„Als geeignet gilt jede textile Barriere die aufgrund Ihrer Beschaffenheit geeignet ist eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchen oder deren Partikel durch Husten, Niesen oder Aussprache zu verringern, unabhängig von bestehenden Schutzkategorien (z.B. auch selbstgeschneiderte Stoffmasken, Schals Tücher o.Ä.).“
Hier ist die Allgemeinverfügung des Landkreises Rosenheim:
Allgemeinverfügung des Landkreises.
Hier ist die Allgemeinverfügung der Stadt Rosenheim:
Allgemeinverfügung der Stadt Rosenheim
Hinweise zur Maskenpflicht der Stadt Rosenheim gibt es hier!
Maske auch freiwillig tragen
Wir empfehlen allerdings, an allen Bereichen mit anderen Personen freiwillig eine Maske zum gegenseitigen Schutz zu tragen und damit das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten.
Auch während der “Corona-Krise” sind wir für Sie da!
Sie können uns telefonisch, per E-Mail und WebAkte auch weiterhin erreichen. Wir bieten Ihnen auch ohne direkten Kontakt weiterhin unsere Dienstleistungen an. Wir können unsere Besprechungen telefonisch oder online abwickeln. Sie können auch online rund um die Uhr einen Termin abstimmen. In dringenden Fällen können wir auch einen persönlichen Besprechungstermin in der Kanzlei vereinbaren. Melden Sie sich dazu bitte für einen Termin an.
Wichtig:
Wir wollen, dass Sie und unsere Mitarbeiter für Sie gesund bleiben!
Daher bitten wir Sie dringend, auch beim Betreten unserer Kanzleiräume zum gegenseitigen Schutz eine Stoffmaske zu tragen!
Bleiben Sie gesund!
Ihr Team von Dr. Herzog Rechtsanwälte Rosenheim
www.drherzog.de
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