Medizinalcannabis: Was muss in einem ärztlichen Attest stehen?
Was muss bei einem Medizinalcannabispatienten in einem ärztlichen Attest stehen?
Erlangt die Fahrerlaubnisbehörde davon Kenntnis, dass der Inhaber eines Führerscheins Medizinalcannabis-Patient ist, wird sie regelmäßig ein Eignungsüberprüfungsverfahren einleiten.
1. Schritt: Anforderung eines Attestes
Der erste Schritt ist dann oft, dass die Fahrerlaubnisbehörde den Führerscheininhaber anschreibt und ihn auffordert, ein ausführliches ärztliches Attest zur Medizinal-Cannabiseinnahme bzw. Medizinalcannabis-Verordnung des behandelnden Arztes vorzulegen.
Listen mit zahlreichen Fragen
Die Behörden geben oft einen regelrechten “Fragenkatalog” vor, der beantwortet werden soll. Auch wird ggf. nachgehakt, dass weitere Fragen vom Arzt beantwortet werden sollen.
Welche Punkte sollten in einem Attest stehen?
Hier nur nochmal in der gebotenen Kurzfassung die wichtigsten Punkte für ein Attest bei Medizinalcannabis:
- Medizinische Indikation zur Verordnung von Medizinalcannabis
- Fehlende alternative Therapien/Medikamente (Unverträglichkeit der herkömmlichen Schmerzmittel etc.)
- Gründliche Einstellung hinsichtlich Art und Menge des verordneten Cannabis, Durchlaufen einer „Probierphase“ und stabile, gute Verträglichkeit
- Compliance (das Medizinalcannabis wird genau und immer nach der ärztlichen Verordnung eingenommen, keine eigenmächtigen Änderungen, z. B. bei der Dosis, der Art und Zeit der Einnahme)
- Adhärenz (die Einnahme ist fest in Ihren Tagesablauf integriert, z. B. Einnahme mittels Vaporisator nur in den Abendstunden)
- Kritische Einschätzung der psychotropen Wirkung, vor allem auch im Hinblick auf die Fahrtüchtigkeit
- Umfassende Aufklärung der Wirkungen auch hinsichtlich der Fahrtüchtigkeit und Einhaltung der entsprechenden Karenzzeit
- Kritische Aufklärung über Wechselwirkungen im Zusammenhang mit anderen Arzneimitteln/Alkohol (keine Einnahme anderer, ggf. psychotrop wirkender Arzneimittel und vor allem auch strenge Alkoholabstinenz nach Weisung des Arztes)
Mit einem Attest ist es aber oftmals nicht getan!
Aber auch nach Einreichung eines ausführlichen Attestes wird bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde von Amts wegen die weitere Eignungsüberprüfung durchgeführt wird. Die Wahrscheinlichkeit ist dabei sehr hoch, dass Sie mindestens noch ein fachärztiche Gutachten eines anerkannten Arztes beibringen müssen. Hatten Sie vor der Rezeptierung des Medizinalcannabis noch „illegalen Konsum“ von Cannabis, werden Sie sogar ein medizinisch-psychologisches Gutachten beibringen müssen.
Gängelei von Patienten mit Medizinalcannabis?
Medicinalcannabis-Patienten haben leider immer noch allzu oft den Eindruck, dass Ihnen das Leben von den Fahrerlaubnisbehörde so schwer als nur möglich gemacht wird.
Die Behörden sind allerdings von Gesetzes wegen immer gehalten, die Eignung zu überprüfen, wenn Tatsachen vorliegen, die Bedenken gegen die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen können.
Lieber gleich zum Rechtsanwalt für Cannabisfragen
Die Rechtslage ist oft für Laien nicht leicht zu durchschauen. Auch wenn Ihnen Cannabis ärztlich verordnet wurde, können einige Probleme im Zusammenhang mit dem Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr und den Fahrerlaubnisbehörden entstehen. Wir empfehlen Ihnen daher, die Dinge nicht selbst in die Hand zu nehmen.
Wir empfehlen Medizinalcannabispaitenten regelmäßig, zeitnah einen spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen, damit dieser die Akten einsehen und sich der Sache professionell annehmen kann. Nach unseren zahlreichen Erfahrungen ist es regelmäßig eher schädlich, wenn der Führerscheininhaber selbst Korrespondenz mit der Behörde anfängt.
Es bietet sich daher an, schnellstmöglich nach dem ersten Brief von der Verwaltungsbehörde einen Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht zu konsultieren. Der Anwalt wird gemeinsam mit dem Mandanten die richtige Strategie ausarbeiten. Er kann dann oftmals den Entzug der Fahrerlaubnis vermeiden. Der Anwalt kennt aber auch kompetente, seriöse Beratungsstellen die dann gemeinsam mit dem motivierten Fahrerlaubnisinhaber etwaige Bedenken gegen die Fahreignung ausräumen können. Wir beraten Sie auch bei Fragen rund um das Thema „medizinisches Cannabis“. Nach Überprüfung der Sachlage kann dann vom Anwalt eine Empfehlung ausgesprochen werden und das weitere Vorgehen mit diesem abgestimmt werden.
Bereits jetzt können wir Ihnen nur dringend ans Herz legen, die Korrespondenz mit den Behörden nicht selbst zu führen. Lassen Sie sich besser zeitnah von einem versierten Rechtsanwalt beraten und vertrauen Sie ihm die Abwicklung an. So vermeiden Sie Fehler, die Sie später ggf. teuer bezahlen und bereuen müssen.
Wir nehmen Ihnen gerne die oft lästige Schreibarbeit ab und wissen, was zu tun ist! Kontaktieren Sie uns! Wir stehen gerne zu Seite und verfügen über große Erfahrung auf dem Gebiet des Medizinalcannabis!
Es geht um Ihre Fahreignung und damit Ihre Fahrerlaubnis!
Unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen gerne!
Kontaktieren Sie uns am besten zeitnah!
Zum Thema Medizinal-Cannabis haben wir schon einige Tipps in unseren weiteren Blogbeiträgen:
https://www.drherzog.de/rechtnews/medizinisches-cannabis-auf-rezept-und-fahreignung/
https://www.drherzog.de/rechtnews/cannabis-rechtsanwalt/
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