Strafverteidiger Rosenheim und Rechtsanwalt / Fachanwalt für Strafrecht in Rosenheim

Sie suchen einen Strafverteidiger, also einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Rosenheim? In Kontakt mit dem Strafrecht kann man schneller kommen, als einem lieb ist! Unsere Rechtsanwälte in Rosenheim beraten Sie im Strafrecht. Wir haben erfahrene Strafverteidiger und einen Fachanwalt für Strafrecht in der Kanzlei.

Bereiche des Strafrechts

Sind Sie z. B. unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen Auto gefahren? Wurden Sie in eine Schlägerei verwickelt? Wirft man Ihnen eine Wirtschaftsstraftat vor? Erhebt man den Vorwurf, Sie hätten Steuern hinterzogen oder Abgaben nicht (vollständig) abgeführt? Wurde gegen Sie ein Straf- oder Ermittlungsverfahren eingeleitet? Oder befürchten Sie, sich strafbar gemacht zu haben?

Ob Jugendverfehlung, Steuer- oder Wirtschaftsdelikt oder gar Kapitalverbrechen – unsere Rechtsanwälte sind Ihre kompetenten Ansprechpartner im Strafrecht. In unserer Kanzlei arbeiten  versierte Strafverteidger, also auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht!

Viele Mandanten bereuen es, ohne Rechtsanwalt gegenüber den Ermittlungsbehörden aufgetreten zu sein. Bevor Sie gegenüber der Polizei Angaben machen, sollten Sie einen Strafverteidiger, also einen im Strafrecht versierten Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Strafrecht  hinzu ziehen. Wenden Sie sich daher am besten rasch an einen Strafverteidiger, also einen kompetenten Rechtsanwalt oder Fachanwalt im Strafrecht. Wir sind Ihr Strafverteidiger, also ein Anwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Strafrecht in Rosenheim.

Mit dem Gesetz kann man heute in den verschiedensten Situationen in Konflikt kommen: Autofahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss, ein durch Übermüdung verursachter Verkehrsunfall, ein aus dem Urlaub im Ausland (z.B. Holland) mitgebrachter Joint, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder ohne KfZ-Versicherung, das Verlangen einer überhöhten Miete, eine im Streit ausgesprochene Nötigung, eine unterlassene Hilfeleistung, eine Falschaussage vor Gericht, falsche Angaben bei einem Versicherungsfall oder das unverzollte Einführen abgabenpflichtiger Waren – all dies sind durchaus alltägliche Situationen, in denen sich auch ein „Normalbürger“ wiederfinden kann.

Viele strafbare Handlungen werden vom Laien oft als Kavaliersdelikte eingestuft, ohne es jedoch zu sein. Werden Sie einer schwereren Straftat beschuldigt, ist qualifizierte anwaltliche Beratung besonders wichtig – geht es doch um Jahre Ihres Lebens. Bevor Sie gegenüber der Polizei Angaben machen, sollten Sie einen im Strafrecht versierten Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Strafrecht hinzu ziehen. Unsere Rechtsanwälte für Strafrecht in Rosenheim helfen Ihnen kompetent und engagiert.

Wie auch immer es zu einer Straftat gekommen ist – Sie haben das Recht auf eine kompetente anwaltliche Vertretung durch einen Strafverteidiger, also einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Rosenheim. Wir sorgen dafür, dass während des laufenden Verfahrens Ihre Rechte gewahrt werden und dass auch alle verfügbaren Beweismittel zu Ihrer Entlastung ausgeschöpft werden.

So kann in vielen Fällen entweder eine Verurteilung vermieden oder zumindest das Strafmaß reduziert werden. Eine Vorstrafe hat weitreichende Folgen – insbesondere für Ihre weitere berufliche Laufbahn. Jede weitere Verurteilung verschlechtert Ihre Chancen vor Gericht und im Alltagsleben. Als Fachanwalt für Strafrecht bin ich Ihr Ansprechpartner, damit es nicht soweit kommt.

Regelungen zum Strafrecht

Das Strafrecht ist im Strafgesetzbuch (StGB) und vielen strafrechtlichen Nebengesetzen geregelt. Verfahrensrechtliche Regelungen enthält auch die Strafprozessordnung (StPO).

Im Strafgesetzbuch (StGB) werden viele Delikte beschrieben – von der Beleidigung bis zum Mord, vom Hausfriedensbruch bis zur Zuhälterei.

Aber auch in vielen anderen Gesetzen finden sich Vorschriften, die eine bestimmte Handlung unter Strafe stellen – etwa die Insolvenzverschleppung nach der Insolvenzordnung (InsO) bzw. neuerdings dem Gesetz zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG). Oder z.B. auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG).

Regelungen zu den Ordnungswidrigkeiten etwa im Bereich des Straßenverkehrs finden sich im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Das StGB regelt auch, wann Schuldunfähigkeit vorliegt, wie ein Irrtum des Täters über die Tatumstände zu bewerten ist und wann eine Tat vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt.

Je nach den Umständen im Einzelfall erlauben die deutschen Gesetze eine genaue Anpassung der Strafe an die Situation im Einzelfall, an das Motiv, die Schwere der Tat und die Person des Täters. Oft ist es entscheidend, mit welcher Motivation und aus welchem Grund eine Tat begangen wurde.

Aufgabe des Strafverteidigers

Unsere Aufgabe als Strafverteidiger, also als Rechtsanwalt für Strafrecht in Rosenheim bzw. Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger in Rosenheim ist es, im Strafrecht für Sie auf dem Boden des Gesetzes das Beste herauszuholen. Wir kennen als Fachanwalt für Strafrecht mit Sitz in Rosenheim das Gesetz und Ihre Rechte. Wir wissen als Organ der Rechtspflege, was eine zulässige Verteidigung bedeutet.

Untergebiete des Strafrechts

Untergebiete des Strafrechts, die wir auch bearbeiten, sind z. B.:

Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht, Jugendstrafverfahren, Methodik und Recht der Strafverteidigung, Ordnungswidrigkeitenrecht, Ordnungswidrigkeitenverfahren, Revisionsrecht, Steuerstrafrecht, Strafverfahrensrecht, Strafvollstreckungsrecht, Strafvollzugsrecht, Umweltstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht.

Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht

Der juristische Laie sucht oft nach einem „Strafverteidiger“. Damit meint er wahrscheinlich einen Anwalt, der sich durch besondere Erfahrung und Routine auf dem Gebiet des Strafrechts profiliert hat. Dies ist regelmäßig ein Fachanwalt für Strafrecht.

In unserer Kanzlei stehen Ihnen 2 Fachanwälte für Strafrecht zur Seite!

Ein kurzer Hinweis noch zur Frage, was die Bezeichnung „Fachanwalt“ bedeutet:

Ein Rechtsanwalt darf sich nur „Fachanwalt“ nennen, wenn er auf einem bestimmten Rechtsgebiet besondere theoretische und praktische Kenntnisse erworben und nachgewiesen hat. Diese Berufsbezeichnung wird durch die Rechtsanwaltskammer nach der Fachanwaltsordnung verliehen. Voraussetzung für den Titel „Fachanwalt für Strafrecht“ sind drei Jahre Anwaltszulassung in den letzten sechs Jahren vor Antragstellung. Auch sind besondere Fachkenntnisse nachzuweisen. Dazu müssen Schulungen, Seminare bzw. Fortbildungsveranstaltungen besucht und zusätzliche Prüfungen unter Aufsicht absolviert werden. Auch muss der Fachanwalt – hat er die Zulassung als Fachanwalt für Strafrecht erst einmal erlangt  jährlich regelmäßige Fortbildungen im jeweiligen Fachbereich absolvieren. Ab dem Jahr 2015 sind mindestens 15 Zeitstunden fachspezifische Weiterbildung für den Fachanwalt vorgeschrieben.

Sprechen Sie mit unseren Rechtsanwälten und Fachanwälte für Strafrecht – unabhängig davon, um welches Delikt es geht und ob Sie einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit beschuldigt werden.

Im Rahmen eines ausführlichen ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Wir werden Ihnen erläutern, welche Rechte Sie haben, welche Rechte die „Gegenseite“ hat und wie Ihr Problem möglicherweise gelöst werden kann. Gemeinsam entwickeln wir Ihre persönliche Verteidigungsstrategie und verhelfen Ihnen zu einem bestmöglichen Ergebnis.

Vor Gericht oder außergerichtlich in beratender Funktion vertreten wir Ihre Interessen mit hoher fachlicher Kompetenz.

Gerne beraten Sie unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht mit Sitz in Rosenheim im Strafrecht zu sämtlichen Bereichen des Strafrechts. Für einen kostenlosen Erstkontakt – rufen Sie uns in Rosenheim an unter 08031 / 409988-0 (Beratung deutschlandweit) oder nutzen Sie unser Erst-Kontakt-Formular.

Typische Probleme im Strafrecht

In den nachfolgenden Beispielen zeigen wir Ihnen die typischen Probleme im Strafrecht und erklären Ihnen, wie Ihnen ein Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Strafrecht helfen kann.

Muss ich wirklich zur Polizei?
Muss ich etwas aussagen?
Darf ich einen Rechtsanwalt hinzuziehen?
Kennen und nutzen Sie Ihre Rechte als Beschuldigte(r)!
Daher: Keine Aussage ohne Anwalt!

Gericht Rechtsanwalt Rosenheim

Muss ich Polizisten in die Wohnung lassen?
Wann ist eine Durchsuchung zulässig?
Wie kann ich eine Hausdurchsuchung abwenden?
Kennen und nutzen Sie Ihre Rechte bei einer Hausdurchsuchung!

Treppenhaus Rechtsanwalt Rosenheim

Was ist zu tun, wenn ich verhaftet werde oder mir die Verhaftung droht?
Welche Rechte habe ich?
Kommt es immer zu einer Gerichtsverhandlung?
Wie kann mir ein Rechtsanwalt helfen?

Strafrecht Anwalt Rosenheim Amtsgericht

Was ist eine Anklage oder einen Strafbefehl?
Was ist zu tun, wenn ich eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalte?
Was geschieht nach einem Einspruch und was im Zwischenverfahren?
Wie kann mir ein Rechtsanwalt helfen?
Achtung: Es laufen Fristen!

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Wir sind für Sie da:

Ihre Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Strafrecht sind Rechtsanwalt Dr. Marc Herzog und Rechtsanwalt Maximilian Hoh. Herr Rechtsanwalt Dr. Marc Herzog ist auch Fachanwalt für Strafrecht!

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    Ihr Strafverteidiger in Rosenheim

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    1. E-Mail
    kontakt@drherzog.de

    2. Telefon/Telefax
    Telefon: 08031 – 409988-0
    Telefax: 08031 – 409988-88

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    Dr. Herzog Rechtsanwälte
    An der Burgermühle 4
    D-83022 Rosenheim

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    Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
    Termine außerhalb der Kanzleisprechzeiten nach Vereinbarung.

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