Seit der Teillegalisierung von Cannabis höre ich oft denselben Satz: „Cannabis ist doch jetzt legal.“ Genau diese Annahme führt in der Praxis regelmäßig zu Ermittlungen, Hausdurchsuchungen und empfindlichen Strafen. Denn das Konsumcannabisgesetz (KCanG) funktioniert als Verbotsgesetz mit Ausnahmen: Cannabis bleibt grundsätzlich verboten – nur bestimmte Konstellationen sind nicht strafbar.
Hier sind die 6 typischen Fehler, die immer wieder vorkommen – und wie Sie sie vermeiden.
1) Cannabis legal besitzen heißt nicht Cannabis legal weitergeben
Viele verwechseln straffreien Besitz mit erlaubter Weitergabe. Auch wenn Besitz innerhalb der Grenzen nicht strafbar sein kann: Abgeben/Weitergeben an Dritte bleibt grundsätzlich verboten und kann strafbar sein.
Wichtig: Bei Abgabe an Minderjährige drohen besonders harte Konsequenzen.
2) Joint in der Runde weiterreichen kann strafbar sein
Der Klassiker: ein Joint wird „nur“ weitergereicht. Rechtlich kann das als Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch gewertet werden – und damit strafrechtlich relevant.
Tipp: In Gruppen keine Weitergabe, kein Weiterreichen.
3) Cannabis in der WG teilen oder gemeinsam anbauen: hohes Risiko
In Wohngemeinschaften entstehen schnell strafrechtliche Probleme, etwa durch:
– gemeinsamen Anbau statt klarer Zuordnung,
– Tausch/Kostenbeteiligung (Geld oder Leistung),
– Abgabe unter Mitbewohnern.
Tipp: Mehrere Pflanzen in “einer Anlage” klar zuordnen/kennzeichnen und Grauzonen vermeiden.
4) Eigenanbau bedeutet Eigenkonsum – nicht „Versorgen“ anderer
Der private Eigenanbau ist für den eigenen Konsum gedacht. Wer aus der eigenen Ernte an andere abgibt, bewegt sich schnell im strafbaren Bereich.
Tipp: Beim Abernten realistisch rechnen – getrocknete Mengen werden oft unterschätzt.
5) Abgabe an Erwachsene ist nicht automatisch legal
Auch die Weitergabe an Personen über 18 kann strafbar sein. Nur weil jemand volljährig ist, ist die Abgabe von Cannabis nicht erlaubt.
6) Konsum ist nicht überall erlaubt: Schutzzonen beachten
Konsumverbote und Schutzzonen (z. B. Nähe zu Kindern, Schulen, Spielplätzen) werden häufig übersehen. In der Praxis fällt das oft zusammen mit Gruppen-Situationen – und dann kommen schnell mehrere Vorwürfe gleichzeitig ins Spiel.
Extra: Fahrerlaubnis-Risiko mit Cannabisverstoß auch ohne „bekifft gefahren“ zu sein
Wer wegen Cannabisdelikten verurteilt wird, kann zusätzlich Probleme mit der Fahrerlaubnisbehörde bekommen – selbst ohne berauschte Fahrt. Strafurteile können Zweifel an der Fahreignung auslösen.
Fazit
Besitz kann innerhalb der Grenzen straffrei sein – Weitergabe ist es nicht. Die häufigsten Probleme entstehen durch Teilen, Verschenken, Joint-Runden, WG-Konstellationen und unklare Zuordnung beim Anbau.
Wenn Sie rechtliche Risiken vermeiden wollen: keine Weitergabe, keine Tauschgeschäfte, keine Grauzonen.
Ermittlungsverfahren, Vorladung oder Durchsuchung? Lassen Sie frühzeitig prüfen, welche Schritte sinnvoll sind – gerade im Cannabisrecht entscheiden Details häufig über den Ausgang.
