VerwaltungsRECHTNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Fahrerlaubnisgutachtenanforderung rechtens

Kein Rehabilitationsinteresse Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass sich derjenige, von dem die Fahrerlaubnisbehörde wegen des Verdachts auf Alkoholmissbrauch die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens gefordert hat, nur dann auf ein zur Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage führendes Rehabilitierungsinteresse berufen kann, wenn sich aus besonderen Umständen des Einzelfalls ausnahmsweise eine diskriminierende Wirkung ergibt. Der Kläger wurde im Mai 2005 wegen einer Trunkenheitsfahrt…