Wer vor der Teillegalisierung von Cannabis wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verurteilt wurde, sollte prüfen lassen, ob eine Registerbereinigung möglich ist. Denn mit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (seit 01.04.2024) ist Cannabis in bestimmten Konstellationen nicht mehr als Betäubungsmittel eingeordnet – und für bestimmte frühere Sachverhalte kann die Strafbarkeit weggefallen sein.
Worum geht es konkret?
Viele Betroffene haben in der Vergangenheit eine Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes/Umgangs mit Cannabis erhalten. Wenn die zugrunde liegende Tat nach der neuen Rechtslage nicht mehr strafbar ist, kann das Auswirkungen auf bestehende Eintragungen haben. Im Kontext der Teillegalisierung wird dabei von einer „Amnestie-Regelung“ gesprochen: Eintragungen im Bundeszentralregister können gelöscht werden, wenn die Tat nach aktueller Rechtslage nicht mehr mit Strafe belegt ist.
Welche Einträge können betroffen sein?
Nach dem Inhalt des Videos können seit dem 01.04.2024 insbesondere Eintragungen zu Verurteilungen (z. B. wegen unerlaubten Umgangs mit Cannabis oder Vermehrungsmaterial) tilgungsfähig sein, wenn die damalige Tat nach heutiger Rechtslage nicht mehr strafbar ist.
Wichtig: Ob eine Löschung in Betracht kommt, hängt nicht allein vom Stichwort „Cannabis“ ab, sondern von den konkreten Umständen des damaligen Falls und der heutigen rechtlichen Bewertung.
Wie läuft die Registerbereinigung ab?
Im Video wird beschrieben, dass ein Antrag bei der zuständigen Registerbehörde/Staatsanwaltschaft gestellt werden kann, damit die Tilgungsfähigkeit festgestellt wird – von Amts wegen oder auf Antrag – und anschließend die Löschung der Eintragung aus den Bundeszentralregister-Auszügen veranlasst wird.
Praxisbezug: Bestätigung durch die Staatsanwaltschaft
Als Beispiel wird ein aktueller Fall genannt, in dem die Staatsanwaltschaft schriftlich bestätigt, dass eine Eintragung tilgungsfähig ist, weil die Person wegen unerlaubten Umgangs mit Cannabis/Vermehrungsmaterial verurteilt worden war und das geltende Recht hierfür keine Strafe mehr vorsieht.
Was Sie jetzt tun können
Wenn Sie vor dem 01.04.2024 wegen eines Cannabis-bezogenen Delikts verurteilt wurden, kann es sinnvoll sein, den Fall rechtlich prüfen zu lassen – mit Blick darauf, ob die damalige Tat nach heutiger Rechtslage noch strafbar wäre und ob eine Registerbereinigung in Betracht kommt.
Unterstützung: In dem Video wird angeboten, die entsprechenden Anträge regelmäßig zu stellen und Betroffene bei der Löschung von Alteinträgen im Bundeszentralregister zu unterstützen.
