
Themenspezial – CoronaVirus – Teil 1
Themenspezial – CoronaVirus – Teil 1 – allgemeines
Liebe Mandantinnen und Mandanten,
angesichts der Vielzahl von verschiedenen Fragen und aktuellen Themen auch mit steuerlichem Bezug, möchten wir Ihnen heute einige Informationen unseres Kooperationspartners Zettl/Westhäußer/Reinhart Partnerschaftsgesellschaft mbB geben:
1. Kurzarbeit:
Leider erhalten wir derzeit eine Vielzahl von Anfragen zum Thema Kurzarbeit. Wir möchten hier auf unser Merkblatt in unserer Email vom 16.3.2020 verweisen. Gerne senden wir Ihnen dieses auch nochmals zu.
Auf der Website der Bundesagentur für Arbeit gibt es Erklärvideos zum Antragsverfahren. (Die beschlossenen Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld sind noch nicht eingearbeitet.)
Die „Anzeige über Arbeitsausfall“ muss spätestens am Monatsletzten des ersten Monats, in welchem Kurzarbeit anfällt, der Bundesagentur für Arbeit vorliegen. Das Eingangsdatum ist maßgebend.
Hier können Sie das Formular aufrufen.
2. Liquiditätshilfen:
Die KfW hat auf Ihrer Website einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten zusammengestellt. In Bayern gibt es außerdem noch die Möglichkeit unter bestimmten Bedingungen Kredite von der LfA zu erhalten.
Für Details wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank. Diese unterstützt Sie gerne bei der Beantragung von Finanzierungshilfen.
Ihre Hausbank ist außerdem Ihr Ansprechpartner für die Themen Tilgungsaussetzungen, Tilgungsstreckungen, Zwischenfinanzierungen, Überbrückungskredite, Umschuldungen, verlängerte Rückzahlungsfristen etc.
Ferner möchten wir nochmal auf das Sofortgeld hinweisen.
3. Steuerstundungen:
Von Seiten der Finanzverwaltung gibt es folgende Möglichkeiten der Erleichterung in Bezug auf die aktuelle Situation:
- zinsfreie Steuerstundung für Ertragsteuern (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) und eventuell Umsatzsteuer. Laut derzeitigem Erkenntnisstand kann die Lohnsteuer nicht gestundet werden, von Seiten der Kammer wurde jedoch eine Anfrage beim Bundesfinanzministerium platziert.
- Anpassung der Steuervorauszahlungen
- Anpassung Gewerbesteuermessbetrag
- Verzicht auf Vollstreckung bis 31.12.2020
- In zwei Bundesländern (Hessen, Nordrhein-Westfalen) ist es bereits möglich, sich die Anfang des Jahres geleistete USt-Sondervorauszahlung erstatten zu lassen. Wir werden für Sie beobachten ob sich hier etwas Neues ergibt und Sie entsprechend informieren, ob auf diesem Weg Liquidität generiert werden kann. -> Es gibt hierzu schon unbestätigte Berichte vom Wochenende, dass es auch in Bayern diese Möglichkeit geben soll.
Unsere Kooperationssteuerberater Zettl & Partner haben einen Muster-Antrag ausgearbeitet, den sie an Ihre individuellen Situationen anpassen und die entsprechenden Punkte beantragen können.
Wir müssen aber zum heutigen Zeitpunkt darauf hinweisen, dass noch nicht vollständig geklärt ist, in welchen Umfang die Anträge von Seiten des Finanzamts gewährt werden. Aus einem persönlichen Gespräch mit dem Finanzamt Rosenheim ist Zettl & Partner jedoch bekannt, dass das Finanzamt die Anträge „wohlwollend“ prüft. Hier müssen jedoch auch noch von offizieller Stelle die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden. In einem ersten Schritt wurde ein BMF- Schreiben erlassen.
Insofern Sie von der Krise unmittelbar getroffen sind, empfehlen wir Ihnen sich für entsprechende Anträge frühzeitig zu informieren.
4. Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Die Bundesregierung bereitet eine gesetzliche Regelung vor, um von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen vor Insolvenzen zu schützen.
Die derzeitige Insolvenzantragspflicht (innerhalb von drei Wochen) soll ausgesetzt werden, solange die Unternehmen auf öffentliche Hilfe warten. Zwar hat die Bundesregierung großzügige Liquiditätshilfen versprochen, allerdings dürfte es in vielen Fällen länger als drei Wochen dauern bis die Finanzmittel bei den Unternehmen ankommen.
Die Insolvenzantragspflicht soll daher bis zum 31.03.2021 für betroffene Unternehmen ausgesetzt werden. Auf der Website des Bundesjustizministeriums finden Sie hierzu weitere Informationen.
Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte frühzeitig an Ihren Rechtsanwalt bzw. Experten für Insolvenzrecht.
5. Wichtige Links:
Die angekündigten Hilfsprogramme finden Sie hier.
Welche Maßnahmen und Förderinstrumente existieren, um Unternehmen in Deutschland bei Bedarf zu unterstützen ist auf der FAQ-Seite des BMWI zusammengestellt.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Hier finden sich Fragen und Antworten rund um arbeitsrechtliche Aspekte der Coronakrise.
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft
Hier sind wichtige Informationen und Links für betroffene Unternehmen speziell aus Bayern zusammengestellt.
Sie haben Fragen?
Rund um das Thema Arbeitsrecht stehen unsere Rechtsanwälte in Rosenheim gerne zur Verfügung! Bei steuerrechtlichen Themen wenden Sie sich bitte an unseren Kooperationspartner in Steuerfragen:
Zettl/Westhäußer/Reinhart Partnerschaftsgesellschaft mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Kastenauer Straße 12
D-83022 Rosenheim
Telefon: +49 – (0) 80 31 / 26 46 – 21
Telefax: +49 – (0) 80 31 / 26 46 – 46
Webseite: http://www.zettl-partner.de
Weitere Infos rund um die Corona-Thematik finden Sie auch in unserem Themenspezial 3 und Themenspezial 2 ( Steuerfragen)!
Bleiben Sie gesund!
Auch wenn mittlerweile erste Lockerungen von Seiten des Staates beschlossen wurden, welche Hoffnung machen, bleibt die Lage doch angespannt. Wichtig ist neben einem wirtschaftlich vernünftigen Handeln, die sozialen Kontakte, wo immer es geht, zu minimieren und damit Verantwortung zu übernehmen. Wir wünschen Ihnen und uns, dass wir gut durch diese Krise kommen und gestärkt daraus hervorgehen. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund!
Ihre Rechtsanwalt aus Rosenheim
Dr. Marc Herzog & das Team von Dr. Herzog Rechtsanwälte
www.drherzog.de
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