Achtung Fahranfänger bei Handyverstoß in Probezeit!
Achtung Fahranfänger bei Handyverstoß in Probezeit!
Hinweise zur Probezeit
Wir haben für Fahranfänger schon wichtige Hinweise zum Führerschein auf Probe in unserem Blogartikel “Tipps für Fahranfänger” hinterlegt
Was passiert, wenn ich mit einem Führerschein auf Probe mit dem Handy am Steuer erwischt werde?
Wenn während der Probezeit vom Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe eine schwerwiegende (sog. “A-Verstoß”) oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen (sog. “B-Verstoß”) begangen worden sind, erfolgt die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar durch die Fahrerlaubnisbehörde.
Was ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung?
Was eine schwerwiegende bzw. weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung ist, regelt die Anlage 12 zu § 34 FeV.
Achtung: Handyverstoß ist auch schwerwiegende Zuwiderhandlung
Besondere Vorsicht gilt bei der Handynutzung!
Fahrerlaubnisinhaber müssen bei einem “Handyverstoß” innerhalb der Probezeit mit besonders bösen Folgen rechnen. Ein Verstoß gegen “die sonstigen Pflichten des Fahrzeugführers in Bezug auf den Betrieb eines elektronischen Gerätes” gem. § 23 I a) StVG gilt hierbei als “A-Verstoß”. Ein solcher schon erstmaliger Verstoß zieht zwingend die Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre, also auf vier Jahre nach sich. Ferner hat er auch die zwingende Teilnahme an einem Aufbauseminar zur Folge.
Unser Tipp:
Gerade für Fahranfänger, die einen Führerschein auf Probe besitzen, ist es besonders wichtig, sich an die Verkehrsregeln zu halten. Sollte dann einmal etwas passieren, sollte zeitnah nach dem Vorwurf anwaltlicher Rat eingeholt werden. Oft kann im Verfahren für den Fahranfänger eine gute Lösung herbeigeführt werden, so dass es gar nicht mehr zu Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde mehr kommen muss. Ist aber einmal eine Entscheidung rechtskräftig, wird die Verlängerung der Probezeit kaum mehr anzuwenden sein.
Über den Autor:
Rechtsanwalt Dr. jur. Marc Herzog. LL.M. ist Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Er ist bundesweit tätig und hilft in den Bereichen Strafrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht v.a. auch im Bußgeldrecht, bei Unfallregulierungen und Führerscheinproblemen professionell. Dr. Herzog ist Master of Laws (LL.M.) im Verkehrs-, Straf- und Versicherungsrecht.
mehr Infos unter:
www.drherzog.de
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