MietRECHTNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Ansatz von Sach- und Arbeitsleistungen des Vermieters in der Betriebskostenabrechnung

Eigene Arbeit des Vermieters ist auch was wert: Ansatz von Sach- und Arbeitsleistungen des Vermieters in der Betriebskostenabrechnung ist zulässig Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung mit der Frage befasst, mit welchem Betrag der Vermieter eigene Sach- und Arbeitsleistungen in der Betriebskostenabrechnung ansetzen darf. Der Beklagte ist Mieter einer Wohnung der Klägerin in Köln.…