Tipps vom Rechtsanwalt: Wie viel Abstand ist richtig?
Abstand halten leicht gemacht – Faustregeln für ausreichend Platz zum vorausfahrenden Fahrzeug
Was während der Corona-Pandemie auch im Supermarkt gilt, ist im Straßenverkehr seit jeher Pflicht: Ausreichend Abstand halten. Um Auffahrunfälle zu vermeiden, ist der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug wichtigste Bedingung. Um den Abstand besser einschätzen zu können, rät der Rosenheimer Vertrauensanwalt des ACE Auto Club Europa, Dr. Marc Herzog, Faustformeln und einfache Hilfestellungen zu nutzen:
Wie viel Abstand ist richtig?
Wie viel Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten ist, regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) – jedoch nicht durch eindeutige Meterangaben oder Maßeinheiten. Der Abstand muss in der Regel so groß sein, dass auch bei einem plötzlichen Bremsmanöver hinter dem bremsenden Fahrzeug gefahrlos gestoppt werden kann. Es sind also Fahrgeschwindigkeit und Verkehrsverhältnisse mitentscheidend. ACE-Hinweis: Jeder, der ein Fahrzeug selbst fährt, ist für die Ermittlung und Einhaltung des notwendigen Sicherheitsabstandes selbst verantwortlich. Je nachdem, ob man innerorts oder außerhalb geschlossener Ortschaften auf Land-, Schnellstraßen sowie Autobahnen unterwegs ist, bieten sich dabei verschiedene Orientierungshilfen an.
Autolänge, Tacho und Leitpfosten als Maßstab nehmen
Innerhalb geschlossener Ortschaften muss der Abstand zum Vorausfahrenden mindestens der Strecke entsprechen, die das Fahrzeug in einer Sekunde zurücklegt. Bei 50 km/h sind das etwa 15 Meter. Besser einschätzen lässt sich diese Entfernung mit Blick auf parkende Autos am Straßenrand. ACE-TIPP: Bei Tempo 50 mindestens drei gute Pkw-Längen Abstand halten.
Auf Landstraßen, Autobahnen und Schnellstraßen hat sich folgende Faustformel etabliert: Die Distanz zum vorausfahrenden Fahrzeug sollte der Strecke entsprechen, die in zwei Sekunden zurückgelegt wird. Um Rechenaufgaben am Steuer zu vermeiden, empfiehlt der ACE Anwalt Dr. Marc Herzog als Orientierung die Methode: Mindestabstand = mindestens halber Tachowert. Bei 100 km/h sollten demnach mindestens 50 Meter Abstand eingehalten werden. Bei der Ermittlung des Abstands helfen Leitpfosten, die in der Regel 50 Meter auseinander stehen. Achtung: Unter besonderen Bedingungen wie Glätte und erschwerter Sicht sowie bei stockendem Verkehr und Baustellen unbedingt den geforderten Mindestabstand vergrößern. Sonderregelungen gelten zudem für Fahrzeuge mit Tempobeschränkung und Anhänger.
ACE-Hinweis: Was, wenn jemand in den Sicherheitsabstand einschert?
Achtung bei Überholmanövern anderer: Schert ein Verkehrsteilnehmender in den eigenen Sicherheitsabstand ein, ist man plötzlich selbst in der Handlungspflicht! Denn ist der Abstand zum Voranfahrenden zu gering und dieser bremst unerwartet, riskiert man einen Auffahrunfall. Der Rosenheimer Rechtsanwalt: „Es besteht daher die Verpflichtung, den Sicherheitsabstand zum Voranfahrenden schnellstmöglich selbst wiederherzustellen.“ Das heißt: Direkt runter vom Gaspedal und das Verkehrsgeschehen im Rückspiegel beobachten. Sobald gefahrlos möglich, kontrolliert bremsen und den erforderlichen Abstand sicherstellen.
Achtung: Fahrverbot und 2 Punkte
Dr. Marc Herzog warnt: „Wer den notwendigen Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden nicht einhält, muss grundsätzlich mit einem Bußgeld und mit Punkten rechnen. Wer weniger als 3/10 des halben Tachowertes hält, muss mit einem Fahrverbot und 2 Punkten rechnen!“
Bei Abstandsverstoß lieber gleich zum Rechtsanwalt
Unsere Rechtsanwälte sind Ihre kompetenten Ansprechpartner rund ums das Thema Fahrverbot. In unserer Kanzlei arbeiten auf Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Viele Mandanten bereuen es, nicht gleich zeitnah einen Rechtsanwalt kontaktiert zu haben. Wenden Sie sich daher am besten sofort an einen kompetenten Rechtsanwalt. Sie haben das Recht auf eine kompetente anwaltliche Vertretung im Bußgeldrecht. Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte auch bei einem Fahrverbot gewahrt und durchgesetzt werden.
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