VerkehrsRECHTSNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Immer schön Warndreieck aufstellen – 50% Mithaftung!

OLG Hamm: 50% Mithaftung für Auffahrunfall auf Autobahn wegen Nichtaufstellens eines Warndreiecks nach Notstopp Wer es bei einem Notstopp auf der Autobahn unterlässt, ein Warndreieck aufzustellen, haftet selbst zur Hälfte für einen Unfallschaden, der ihm dadurch entsteht, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer ihm aus Unaufmerksamkeit auffährt. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit die erstinstanzliche…