Reiserecht: Vorverlegung eines Fluges um mehrere Stunden kann Anspruch auf Ausgleichszahlung begründen
BGH: Vorverlegung eines Fluges um mehrere Stunden kann Anspruch auf Ausgleichszahlung begründen Jedenfalls in einer mehr als geringfügigen Vorverlegung eines geplanten Fluges durch das Luftverkehrsunternehmen (hier: von 17.25 Uhr nachmittags auf 8.30 Uhr morgens) liegt eine – mit dem Angebot einer anderweitigen Beförderung verbundene – Annullierung des Fluges, die einen Ausgleichsanspruch nach Art. 7 Abs. 1…