VerwaltungsRECHTNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Grippeschutzimpfung als dienstliche Veranstaltung

BVerwG 2 C 1.12 – Urteil vom 29. August 2013 Lässt sich ein Beamter bei einer vom Dienstherrn organisierten Impfung gegen die echte Virusgrippe impfen und führt dies zu gesundheitlichen Schäden, können diese unter bestimmten Voraussetzungen als Dienstunfall anerkannt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 29.08.2013 entschieden. Der Kläger, ein inzwischen pensionierter Polizeivollzugsbeamter, hatte sich…