MietRECHTNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

"Alles raus, was keine Miete zahlt!" – fristlose Kündigung auch bei Nichtzahlung von erhöhter Miete möglich

Bundesgerichtshof zur fristlosen Kündigung bei Nichtzahlung von erhöhter Miete Der Bundesgerichtshof hat sich am mit der Frage befasst, ob der Vermieter dem Mieter, der die durch die Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen entstandenen Mieterhöhungen nicht entrichtet, erst dann fristlos kündigen darf, wenn er den Mieter auf Zahlung der Erhöhungsbeträge verklagt hat und dieser rechtskräftig zur Zahlung der…