Achtung: “Versicherungsgutachter” Dr. Blumrath aus Kolbermoor
Achtung: “Versicherungsgutachter” Dr. Blumrath aus Kolbermoor
In einer Versicherungssache kommt der Mandant entrüstet mit einem ablehnenden Schreiben seiner privaten Unfallversicherung zu uns.
Sturz im Urlaub mit Schulterluxation
Der Mandant war gestürzt. Über einen Koffer im Urlaub. Und zwar sehr massiv ist er auf die rechte Schulter aufgeschlagen. Die Schulter wurde verletzt und kugelte sich aus (Schulterluxation rechts). Er hatte extreme Schmerzen und musste noch im Urlaub mit dem Rettungsdienst ins Krankenhaus zur Notfallbehandlung.
Keine Beschwerden vor dem Unfall
Vor dem Sturz hatte der Mandant keinerlei Beschwerden im Schulterbereich gehabt. Noch nie. Im Klinikbericht wurde gleich nach dem Sturz radiologisch eine vordere untere Schulterluxation beschrieben. Es erfolgte unter Ausschluss einer Schädigung des Nervus axillaris bzw. des Plexus oder eine der drei großen Armnerven eine sofortige Reposition nach Hippokrates. Der Versicherte erhielt einen Gilchristverband. Die kernspintomographischen Aufnahmen des rechten Schultergelenkes ergaben im Resultat “die typischen Folgen einer Schulterluxation in Form einer Hill-Sachs-Delle (im dorsocranialen Anteil des Oberarmkopfes durch Anschlagphänomen), eine Labrumläsion der knorpeligen Gelenklippe und eine Rotatorenmanschettenläsion mit Fragezeichen.” Festgestellt wurde weiterhin ein Gelenkerguss und eine Distorsion der langen Bizepssehne.
OP nach Rückkehr
Zu Hause erfolgte dann eine OP, nämlich eine arthroskopisch gesteuerte Refixation der knorpeligen Gelenklippe, eine Gelenkschleimhautenfemung und eine Kapselrefixation.
Dauerbeschwerden und Beeinträchtigungen nach dem Unfall
Der Mandant litt leider auch nach der OP immer noch unter den Beschwerden. Die Beweglichkeit des rechten Armes war stark eingeschränkt und er leidete an Schmerzen. Es war alles nicht mehr wie vor dem Unfall.
Er meldete den Unfall seiner privaten Unfallversicherung. Klinikberichte und Atteste wurden mitgeschickt. Für solche Schicksalsschläge hat man ja schließlich eine Versicherung.
Unfallversicherung beauftragte Dr. Blumrath aus Kolbermoor mit der Begutachtung
Die Unfallversicherung beauftragte dann
dr. med. christian blumrath
medizinischer sachverständiger (cpu)
facharzt für orthopädie · osteologie · chirotherapie · sportmedizin
aus Kolbermoor bei Rosenheim mit der Erstellung eines “Gutachten” zur Feststellung einer unfallbedingten Invalidität.
Ich erspare es nun wiederzugeben, was der Mandant zum Ablauf der Begutachtung und wie er behandelt wurde, berichtet hat.
Angeblich keine unfallbedingte Invalidität
Auf zig Seiten sich wiederholender Phrasen in klein gedruckter Schrift, koloriert mit rein subjektiven Anmerkungen gelangte der Arzt dann sinngemäß zu dem Ergebnis, dass der Mandant letztlich nichts habe und eher simuliere.
Es lägen nach seiner Einschätzung im Endergebnis kein unfallbedingten Verletzungen vor. Soweit überhaupt irgendwelche Beeinträchtigungen zu sehen wären, handele es sich um “Verschleißerscheinungen”…
Eine Bemessungsgrundlage für eine unfallbegründbare Invaliditätsbemessung sah Dr. Blumrath nicht, vielmehr nur eine eher geringe Beeinträchtigung des rechten Armes, die aber nichts mit dem Unfall zu tun hätte…
Versicherung lehnt Zahlung ab
Ein verheerendes, wenn auch für uns nicht nachvollziehbares Ergebnis. Umso mehr verwunderte aber nicht, dass die Versicherung daraufhin alle Leistungen ablehnte.
Intervention durch Dr. Herzog Rechtsanwälte führt zu neuem Gutachten
Der Mandant kam daraufhin zu uns. Wir haben die Ablehnung und das “Gutachten” so nicht akzeptiert und die Versicherung auf diverse “Fehler” bzw. “Ungereimtheiten” im “Gutachten” des Dr. Blumrath hingewiesen. Offenbar sah dann auch die Versicherung die diversen Mängel. Sie erklärte sich bereit, nochmal anhand der Akten durch einen anderen Sachverständigen das “Gutachten” des Dr. Blumrath überprüfen zu lassen. Es wurde eine “Aktenkritische Stellungnahme” eines Facharzt für Chirurgie, Unfallchirurgie, Viszeralchirurgie, Rettungsmedizin, Tauchmedizin eingeholt.
Vernichtendes Urteil des Sachverständigen für Dr. Blumrath
Die gutachterliche Stellungnahme des neuen Gutachters der Versicherung, kam zu einem „vernichtenden Urteil“ zu dem „Gutachten“ des Herrn Dr. Blumrath!
Es genügte dem neue Arzt schon die bloße Sichtung der Akte und der Stellungnahme des Dr. Blumrath, sich extrem nicht nur über die Art und Weise des Gutachtens, sondern auch die fachlichen Anmerkungen zu echauffieren. Nur auszugsweise wurde angemerkt:
“Es ist müßig, die vom Gutachter aufgeführten Karteikartenauszüge, die immer wiederkehrende Befunde nachweisen, weiter zu interpretieren, insbesondere da auch hier falsche Schlüsse gezogen wurden.”
(…)
“Der Gutachter möge darlegen, was „abstrakt” bedeutet. Dem Unterzeichner ist dieser vage Begriff im Gutachtenwesen nicht gebräuchlich.”
(…)
„Die Semantik des Gutachtens von Herrn Dr. Blumrath ist schwierig und in wesentlichen Punkten nicht nachvollziehbar…“
Auch über die fachliche Inkompetenz und die schlichtweg falschen Erhebungen/Diagnosen wundert sich der Gutachter doch recht anschaulich:
“Als unfallfremde Diagnose wurde ein chronisches Schultereckgelenks-Engesyndrom angegeben. Dieses kann auf den kernspintomographischen Aufnahmen nicht nachvollzogen werden.”
(…)
„Sieht man sich die Diagnosen von Herrn Dr. Blumrath an, so fällt auf, dass unter Punkt 1 angegeben wird „am ehesten wohl durch Sturz traumatisch begründbare Schultergelenksverrenkung“. Was dieses soll, bleibt dem Unterzeichner verschlossen. (…) An der unfallbedingten Schädigung besteht keinerlei Zweifel. (…) Wenn man von einer anlagebedingten Gleitraumenge liest, fragt man sich, was eigentlich hier interpretiert wurde. Die Zusammenfassung uns Beurteilung von Herrn Dr. Blumrath kann nicht nachvollzogen werden. (…) Die Anmerkung, auf Blatt 33, dass es feststünde, dass aus gutachterlicher Sicht heraus bei unmittelbar nach dem Luxationsereignis erstellte Röntgenaufnahme der rechten Schulter ganz zweifelsfrei eine Schultergelenksarthrose rechts in durchaus wesentlicher Ausprägung nachweislich wurde, muss man dem Gutachter empfehlen, sich wesentliche Ausprägungen einer Schultereckgelenksarthrose einmal anzuschauen. Ich kann das persönlich hier nicht nachvollziehen.“
Neuer Gutachter bestätigt unfallbedingte Invalidität mit 3/20 Armwert
Erfreulicherweise konnte der neue Gutachter das falsche Ergebnis des Herrn Dr. Blumrath klarstellen. An der unfallbedingten Schädigung bestand keinerlei Zweifel.
Nach dem neuerlichen Gutachten sind „maßgebliche Vorschäden“ gerade nicht zu bestätigen, insbesondere nicht im Bereich des Schulterhauptgelenks. Es war eine Arthrose nicht erkennbar.
Es lägen funktionelle Schädigungen vor, die der Gutachter bestätigt und auch (unseres Erachtens zutreffend) mit 3/20 Armwert anerkennt.
Unglaublich! Was so ein verkorkstes Gutachten anrichten kann! Besonders bemerkenswert ist, dass Dr. Blumrath für sich selbst (Stand 01/2023) auf seiner Homepage wirbt mit
“WISSEN ERFAHRUNG OBJEKTIVITÄT FAIRNESS”…
Gut dass der Mandant sich dagegen gewehrt und einen Rechtsanwalt kontaktiert hatte.
Nachdem die Versicherung dann dieses korrekte Gutachten gelesen hatte, zahlte sie sofort an den Mandanten die Unfallversicherungsleistung über fast 9.000 EUR. Auch die Anwaltskosten wurde erstattet.
Lieber zum Rechtsanwalt
Wir erleben es leider allzu häufig, dass zunächst eine unberechtigte Ablehnung von Leistungen der Versicherung erfolgt. Geben Sie sich nicht damit zufrieden!
Lassen Sie eine Ablehnung auch bei einer Unfallversicherung von einem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht überprüfen! Sie kommen dann oft zu Ihrem Recht und in vielen Fällen kann auch außergerichtlich erfolgreich eine Zahlung durchgesetzt werden!
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