Vorsicht bei der Veröffentlichung von Fotos von Kunstwerken
Bundesgerichtshof zur Veröffentlichung von Fotografien gemeinfreier Kunstwerke Vorsichtig muss man nicht nur beim Einscannen und Hochladen von Fotos, die ein anderer erstellt hat sein. Wenn bei der Besichtigung einer Ausstellung im „Kleingedruckten“ ein Fotografierverbot vereinbart wurde, dürfen auch Fotos von Ausstellungsstücken nicht erstellt und veröffentlicht werden. Ein Verstoß gegen ein solches Fotografierverbot bei einer Ausstellung…