Kein Abzug "neu für alt" bei reparaturfähiger Beschädigung einer Gipskartondecke im Zuge von Dacharbeiten12. September 2012 von Rechtsanwalt Dr. jur. Marc HerzogKein Abzug „neu für alt“ bei reparaturfähiger Beschädigung einer Gipskartondecke im Zuge von Dacharbeiten