Zahlt eine Versicherung bei den G 20-Gipfel-Schäden?
Die furchtbaren Bilder von brennenden Autos und eingeschlagenen Schaufensterscheiben anlässlich des G 20-Gipfels haben sicher noch viele vor Augen.
Aber wer zahlt die Schäden? Gibt es eine Versicherung, die eintritt und für den Schaden aufkommt?
Was passiert, wenn Gebäude beschädigt wurden?
Viele Gebäude sind in Hamburg beschädigt worden. Eingeschlagene Scheiben, Graffiti, Brandschäden oder Verschmutzungen. Wurden Scheiben eingeschlagen, übernimmt das nur eine Glasbruchversicherung. Eine Hausratversicherung deckt solche Schäden nicht ab. Wenn das Haus etwa mit Graffiti beschmutzt wurde, kann das in den meisten Fällen nur eine private Wohngebäudeversicherung decken. Hier kommt es letztlich auf die genauen Bausteine der Versicherung an, die der Hausbesitzer abgeschlossen hat.
Wer haftet, wenn Menschen verletzt wurden?
Wenn Personen verletzt worden sind und der Täter sich nicht ermitteln lässt, wird die verletzte Person auf dem Schaden sitzen bleiben. Sind die Verletzungen so gravierend, dass der Geschädigte seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, könnte möglicherweise eine Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen erbringen. Allerdings haben nicht alle eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen.
Wer kommt für zerstörte Autos auf?
Das Hauptproblem bei den meisten Schäden der Randalierer ist, dass sich der Verursacher nur selten ermitteln lassen wird. Umso wichtiger ist es, dass nun Schäden durch eine Versicherung gedeckt sind. Viele Autobesitzer werden nun aber feststellen müssen, dass nicht alle Schäden von ihrer Versicherung übernommen werden. Wer nur eine Haftpflichtversicherung hat, wird auf seinem Schaden sitzen bleiben.“Glück“ haben dabei die Autobesitzer, die eine Kaskoversicherung haben. Hier muss zwischen einer Teilkasko– und einer Vollkasko-Versicherung unterschieden werden.
Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert?
Wenn ein Auto in Brand gesteckt wird oder die Fensterscheiben des Pkws zerstört werden, kommt die Teilkaskoversicherung des Autofahrers für den Schaden auf. Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch Brand und Explosion, Entwendung, Glasbruch, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild und Kurzschlussschäden an der Verkabelung.
Anders ist es aber bei Schäden durch reinen Vandalismus. Diese sind in der Teilkasko nicht versichert.
Was bezahlt die Vollkasko?
Bei zerbeulten Motorhauben und Dächern oder Kratzern im Lack, also durch Vandalismus beschädigten bzw. zerstörten Teilen, kommt nur eine Vollkaskoversicherung auf. Die Vollkasko zahlt neben den Ereignissen, die bereits bei der Teilkasko gedeckt sind auch noch Schäden am Fahrzeug durch mut- oder böswillige Handlungen und einen (eigenverschuldeten) Unfall.
Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen. Im Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob und in welcher Höhe Sie eine
Selbstbeteiligung vereinbart haben.
Wir dann eine Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen, verliert der Autobesitzer seines günstigen Schadenfreiheitsrabatt. Er muss also den nächsten Jahren höhere Beiträge zahlen.
Keine Leistungen der Kasko-Versicherung bei den Schäden des g20-Gipfels?
Allerdings gibt es nun auch bei den Kaskoversicherungen ein Problem: Es sind in den Kasko-Versicherungsbedingungen oft Leistungsausschlüsse für Schäden durch sog. „innere Unruhen“ vereinbart. So besteht z.B. nach A.2.9.4 der AKB 2015 kein Versicherungsschutz für Schäden, die durch Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. Ein Ausschluss bei inneren Unruhen kann dann gegeben sein, wenn ein zahlenmäßig nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung die öffentliche Ruhe und Ordnung stört und unmittelbar Gewalt gegen Personen oder Sachen ausübt. In Abgrenzung zu einem Aufruhr muss sich die störende Kraft nicht gegen eine Staatsgewalt richten.
Innere Unruhen gab es in Europa zuletzt unter anderem in Paris und London. Nun kann durchaus eine „Demonstration“ wie die, die zum G20-Gipfel stattfand „Innere Unruhe“ angesehen werden. Zwar sind nach der Rechtsprechung die Hürden zum Einstufen als innere Unruhe sehr hoch. Als innere Unruhe wurde aber in den späten 60er-Jahren beispielsweise der Anschlag auf das Springer-Verlagshaus im Rahmen der Osterdemonstration gewertet. Die betreffende Versicherungs zahlte dem Verlag den entstandenen Schaden nicht. Auch viele Kfz-Besitzer blieben damals auf den Schäden sitzen obwohl sie über Kaskoversicherung verfügten.
Verweigert Ihre Versicherung die Leistungen, sollten Sie zeitnah einen Fachanwalt für Versicherungsrecht konsultieren. Wir prüfen, was Ihnen zusteht und ob sich die Versicherung zu Recht auf einen Leistungsausschluss berufen kann.
Dr. Marc Herzog
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht