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Lehrer siegen vor dem Bundesarbeitsgericht: Angestellter Lehrer kann vom Arbeitgeber Kosten für Schulbücher fordern!

Lehrer siegen vor dem Bundesarbeitsgericht: Angestellter Lehrer kann vom Arbeitgeber Kosten für Schulbücher fordern! Der Arbeitgeber hat einem Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung von § 670 BGB Aufwendungen zu ersetzen, die dieser in Bezug auf die Arbeitsausführung gemacht hat, wenn die erbrachten Aufwendungen nicht durch das Arbeitsentgelt abgegolten sind und der Arbeitnehmer sie nach verständigem Ermessen…