Recht des gewerblichen Rechtschutzes Rechtsanwalt Rosenheim

Mietwagen-App „UBER Black“ unzulässig

Mietwagen-App „UBER Black“ unzulässig Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 13.12.2018 entschieden, dass die Vermittlung von Mietwagen über die App „UBER Black“ unzulässig ist. Sachverhalt: Der Kläger ist Taxiunternehmer in Berlin. Die Beklagte, ein Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden, bot die Applikation „UBER Black“ für Smartphones an,…

WettbewerbsRECHTSNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Bonusaktionen für die Smartphone-App „My Taxi“ zulässig

Bundesgerichtshof: Bonusaktion von „MyTaxi“ zulässig Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 29. März 2018 über die Zulässigkeit bestimmter Bonusaktionen für die Smartphone-App „MyTaxi“ entschieden. Sachverhalt Die Klägerin ist ein genossenschaftlicher Zusammenschluss von Taxizentralen in Deutschland. Sie betreibt die Taxi-Bestell-App „Taxi Deutschland„. Die Beklagte vermittelt Taxi-Dienstleistungen über die Smartphone-App…