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Serbien als sicherer Herkunftsstaat ?

Asylbewerber aus Serbien: Einstufung Serbiens als sicherer Herkunftsstaat verfassungsgemäß und mit Unionsrecht vereinbar; Verfolgungssicherheit auch für Angehörige des Volks der Roma Urteil VGH Baden-Württemberg v. 24.06.2015- A 6 S 1259/14 Die Einstufung Serbiens als sicherer Herkunftsstaat für Asylbewerber ist weder verfassungs- noch unionsrechtlich zu beanstanden. Dies gilt auch für Angehörige des Volks der Roma aus…

VerwaltungsRECHTNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Befristung Wiedereinreisesperre

Sperrwirkung einer Ausweisung kann auf Null befristet werden BVerwG 1 C 2.13 – Urteil vom 06. März 2014 BVerwG 1 C 5.13 – Urteil vom 06. März 2014 Die gesetzliche Sperrwirkung einer Ausweisung für die Wiedereinreise eines Ausländers nach Deutschland und für die Erteilung eines neuen Aufenthaltstitels kann auf Null befristet werden, wenn der präventive…

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Abschiebung Asylbewerber nach Italien – Mängel im Asylverfahren

Abschiebung eines Asylbewerbers nach Italien rechtmäßig: Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens in Italien OVG Rheinland-Pfalz Urteil vom 21. Februar 2014 Aktenzeichen: 10 A 10656/13.OVG Asylbewerber, für deren Asylverfahren Italien der zuständige Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, haben keinen Anspruch auf Durchführung eines Asylverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland. Weder das italienische Asylverfahren noch die Aufnahmebedingungen in…

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Abschiebungsschutz für unbegleitete minderjährige Asylbewerber? Vollstreckungshindernis Abschiebung § 58 Ia AufenthG

BVerwG 10 C 13.12 – Urteil vom 13. Juni 2013 Unbegleiteten minderjährigen Ausländern, denen weder Asyl noch Flüchtlingsschutz zusteht, vermittelt § 58 Abs. 1a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)* Schutz vor Abschiebung wie ein Abschiebestopp-Erlass. Hierdurch sind diese Ausländer gegenüber extremen allgemeinen Gefahren in ihrem Heimatland hinreichend geschützt, so dass keine Notwendigkeit besteht, daneben Abschiebungsschutz gemäß § 60 Abs. 7 Satz 1 und 3 AufenthG…

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Arbeitgeber muss Kosten einer rechtswidrigen Abschiebungshaft nicht tragen

Ein Arbeitgeber haftet bei der Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis zwar grundsätzlich für die Kosten ihrer Abschiebung ins Ausland. Die Kosten einer Abschiebungshaft hat er jedoch dann nicht zu tragen, wenn diese rechtswidrig war. Das hat der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig heute entschieden. In dem vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall hatte der Betreiber einer…