Zivilrecht Rechtsanwalt Rosenheim

Koptuchverbot für Amtsträger in Bayern ist verfassungsgemäß

Richterinnen, Staatsanwältinnen sowie dürfen in in Verhandlungen sowie bei Amtshandlungen mit Außenkontakt kein Kopftuch tragen Nach Art. 11 Abs. 2 des Bayerischen Richter- und Staatsanwaltsgesetzes (BayRiStAG) ist Richtern und Richterinnen, Staatsanwälten und Staatsanwältinnen sowie Landesanwälten und Landesanwältinnen unter bestimmten Voraussetzungen das Tragen religiös oder weltanschaulich geprägter Symbole oder Kleidungsstücke in Verhandlungen sowie bei Amtshandlungen mit…

VerkehrsRECHTSNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Umtausch einer EU-Fahrerlaubnis in Österreich

Zum Umtausch einer EU-Fahrerlaubnis in Österreich: Umtausch einer EU-Fahrerlaubnis ist keine Neuerteilung einer EU-Fahrerlaubnis Wer durch einen „Umtausch“ einer EU-Fahrerlaubnis in einem EU-Mitgliedsstaat (hier: Österreich) eine (neue) EU-Fahrerlaubnis des umtauschenden EU-Mitgliedsstaates erworben hat, ist mit dieser – trotz des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung von EU-Fahrerlaubnissen – nicht zum Führen fahrerlaubnispflichtiger Kraftfahrzeuge berechtigt, wenn bei einem…