Wer hat die Lösungen des Baden-Württembergischen Mathe-Abiturs in Netz gestellt?
Mit welchen beamtenrechtlichen bzw. disziplinarrechtlichen Konsequenzen muss ein Lehrer rechnen?
In Baden-Württemberg hatte jemand die Lösungsblätter zu den Aufgaben des Mathe-Abiturs 2015 im Internet veröffentlicht.
Das zuständige Kultusministerium in Baden-Württemberg vermutete zunächst, dass ein Lehrer hinter der Veröffentlichung der Lösungen des Mathe Abiturs steckte. Wie der Sender SWR berichtet, bestätigte ein Sprecher des Kultusministeriums in Stuttgart, dass die Lösungsblätter des Mathe Abiturs echt seien. Eigentlich seien diese nur für Fachlehrer bestimmt, denen es aber strikt verboten sei diese zu veröffentlichen. Nach aktuellem Sachstand wurde durch das zuständige Ministerium mitgeteilt, dass es sich bei der Person, welche die Ergebnisse des Mathe Abiturs veröffentlichte um den Sohn eines Mathematiklehrers gehandelt habe.
Er hatte die Lösungshinweise kurz nach der Prüfung fotografiert, als sein Vater nicht im Raum war und sie an Mitschüler weitergeleitet. Was erwartet einen Lehrer, dem so etwas passiert? Muss ein Lehrer in so einem Fall mit beamtenrechtlichen bzw. disziplinarrechtlichen Folgen rechnen?
Rechtsanwalt Jürgen Liebhart von Dr. Herzog Rechtsanwälte aus Rosenheim, Experte für Beamten- und Disziplinarrecht, wurde daraufhin zu etwaigen disziplinarrechtlichen Folgen von einem Redakteur des SWR, Herrn Böhnisch, um eine kurze Stellungnahme gebeten.
Den Radiobeitrag mit Rechtsanwalt Jürgen Liebhart aus Rosenheim sowie die ausführliche Reportage finden Sie hier:
Interview mit Rechtsanwalt Jürgen Liebhart, Rosenheim:
Ausführlicher Bericht:
Diese Beiträge wurden mit freundlicher Genehmigung des Senders SWRinfo veröffentlicht.