Was ist Strafverteidigung?
Es gibt verschiedene Ansätze zu bzw. Definitionen von Strafverteidigung. Einer der bekanntesten Strafverteidiger aus der Vergangenheit beschrieb die Tätigkeiit des Strafverteidigers bzw. Strafverteidigung wie folgt;
„Den hochgemuten, voreiligen Griff nach der Wahrheit hemmen will der Kritizismus des Verteidigers!“ – Max Alsberg, 1930
Hanack beschrieb einen „neuen Typus“ des Strafverteidigers:
„Dieser neue Verteidigertyp ist … das vielleicht interessanteste und wichtigste Phänomen in unserer Strafrechtspflege … gemeint ist …der Typ eines sehr engagierten und grundsätzlich seriösen, oft überraschend kundigen Verteidigers; aber eines Verteidigers, der die weiten und äußersten Möglichkeiten unserer Prozessordnung, anders als die Generation vor ihm, nicht nur ausnahmsweise ausnutzt; sondern der im Interesse seines Mandanten, auch wenn er ihn für schuldig hält …, in alle gesetzlichen Freiräume vorstößt und dabei Verteidigungsstrategien entwickelt, die gerade auch auf die typischen Schwachpunkte unserer Justiz zielen. Es ist der Typ eines Verteidigers, der in der Regel formal durchaus korrekt verfährt, auch das Standesrecht beachtet, sich im Grunde aber dem traditionellen Ziel des Strafverfahrens nicht mehr verpflichtet fühlt oder mindestens doch die Bedeutung dieses Ziels im Spannungsverhältnis zu den Interessen seiner Mandanten kritischer gewichtet als früher; und der zudem … unserer Strafjustiz mit oft geradezu abgrundtiefer Skepsis gegenübersteht.“
(Zitat: Hanack, Vereinbarungen im Strafprozess, ein besseres Mittel zur Bewältigung von Großverfahren? in: Mainzer Runde ´85, herausgegeben vom Ministerium der Justiz Rheiland-Pfalz, 1987, S. 4, zitiert nach Löwe-Rosenberg, Die Strafprozessordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz, Band 2, 24. Aufl., Berlin 1989, vor § 137 Rn. 117.)
Wie sehen wir unsere Rolle als Strafverteidiger in einem Strafprozess?
In einem Ermittlungsverfahren bzw. Strafverfahren geht es um Strafverteidigung. Der Strafverteidiger steht dem Beschuldigtem dabei zur Seite. Er sorgt dafür, dass der Beschuldigte einen sachkundigen Beistand hat, der dafür sorgt, dass dessen Rechte gewahrt werden.
Wir verstehen uns als Organ der Rechtspflege und seriöser, sachkundiger Beistand des Mandanten. Eines Menschen, der sich oftmals in einer psychischen Ausnahmesituation befindet. Hierzu zählt es für uns als Strafverteidiger, den Mandanten anzuhören und ihn über seine Rechte im Strafverfahren aufzuklären.
In einem Ermittlungsverfahren sehen sich oft juristische Laien erfahrenen, ermittlungstaktisch gut geschulten Beamten gegenüber. Um „Waffengleichheit“ herzustellen bedarf es eines versierten Strafverteidigers.
Wir wollen keine „Dauer-Geständnisbegleiter“ sein. Vielmehr sehen wir es als unsere ureigenen Aufgabe an, einem Beschuldigten Gehör zu verschaffen und ihm zu helfen, sein Recht zu bekommen. Wir verstehen daher „sachlichen Kritizismus“ gegenüber der Justiz oder den Ermittlungsbehörden auch nicht als „Konfliktverteidigung„. Vielmehr bedarf es in der Auseinandersetzung mit der „gerichtlichen Wahrheit“ auch der Wahrnehmung von Beschuldigtenrechten. Hierzu gehört zwangsläufig auch, dass oftmals unterschiedliche Auffassungen und Sichtweisen bestehen.
Was wollen wir als Strafverteidiger?
Wir wollen als Strafvereidiger auf dem Boden des Gesetzes und in Abstimmung mit dem Mandanten das für diesen beste Ergebnis erzielen. Dabei hilft uns neben den theoretischen Fachkenntnissen als Fachanwalt für Strafrecht auch eine über 20 Jahre dauernde Tätigkeit als Rechtsanwalt und Strafverteidiger vor Gericht und in Ermittlungsverfahren.