MietRECHTNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

AG München: Mit Zahlung konkludente Zustimmung zu Mieterhöhung zu AG München, Urteil vom 14.08.2013 – 452 C 11426/13

AG München: Mit Zahlung konkludente Zustimmung zu Mieterhöhung AG München, Urteil vom 14.08.2013 – 452 C 11426/13 Zahlt ein Mieter auf ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters die erhöhte Miete, so kann dies aus der maßgeblichen objektiven Empfängersicht nur so verstanden werden, dass damit dem Mieterhöhungsverlangen zugestimmt wird. Dies gilt nach einem Urteil des Amtsgerichts München vom…