Rechtnews Header Rechtsanwälte Herzog Rosenheim

Immer Ärger beim Neuwagenkauf: Käufer muss auch nach fehlgeschlagenem Nachbesserungsverlangen kein Auto akzeptieren, das nicht dem werksseitigen Auslieferungsstandard entspricht

Immer Ärger beim Neuwagenkauf: Käufer muss auch nach fehlgeschlagenem Nachbesserungsverlangen kein Auto akzeptieren, das nicht dem werksseitigen Auslieferungsstandard entspricht Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob sich der Käufer eines Neuwagens noch auf die fehlende Fabrikneuheit des Fahrzeugs berufen kann, wenn er die Abnahme des an Lackierung und Karosserie beschädigten…