MietRECHTNEWS - Dr. Herzog Rechtsanwälte

Kein Widerruf bei Mieterhöhung

Kein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht des Mieters nach Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 17.10.2018 klargestellt, dass dem Mieter kein Widerrufsrecht nach einer Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen nach den Regeln des Fernabsatzes zusteht. Eine Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters nach § 558 Abs. 1, § 558a Abs. 1…

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AG München: Mit Zahlung konkludente Zustimmung zu Mieterhöhung zu AG München, Urteil vom 14.08.2013 – 452 C 11426/13

AG München: Mit Zahlung konkludente Zustimmung zu Mieterhöhung AG München, Urteil vom 14.08.2013 – 452 C 11426/13 Zahlt ein Mieter auf ein Mieterhöhungsverlangen des Vermieters die erhöhte Miete, so kann dies aus der maßgeblichen objektiven Empfängersicht nur so verstanden werden, dass damit dem Mieterhöhungsverlangen zugestimmt wird. Dies gilt nach einem Urteil des Amtsgerichts München vom…

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"Alles raus, was keine Miete zahlt!" – fristlose Kündigung auch bei Nichtzahlung von erhöhter Miete möglich

Bundesgerichtshof zur fristlosen Kündigung bei Nichtzahlung von erhöhter Miete Der Bundesgerichtshof hat sich am mit der Frage befasst, ob der Vermieter dem Mieter, der die durch die Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen entstandenen Mieterhöhungen nicht entrichtet, erst dann fristlos kündigen darf, wenn er den Mieter auf Zahlung der Erhöhungsbeträge verklagt hat und dieser rechtskräftig zur Zahlung der…